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Fragen und Antworten in der PKV
- Private Krankenversicherung FAq -
DIE GRUNDLAGEN
1. Die Frage nach dem Punkt, welcher Personenkreis sich am häufigsten für eine private Krankenversicherung entscheidet, ist die wohl am häufigsten gestellte Frage.
Hierzu kann man anmerken, dass es für all diejenigen zutreffend ist, die Arbeitnehmer sind und für deren Angehörige. Allerdings sollte das Jahreseinkommen die Grenze von 47.250 Euro deutlich übersteigen. In diesen Fällen ist ein problemloses Wechseln in die private Krankenversicherung möglich. Alle Selbstständigen, Beamte und die Berufgruppe der Freiberufler sind in der Lage, ohne Einkommensbegrenzung in die private Krankenversicherung einzusteigen. Für Beamtenanwärter, Ärzte im praktischen Jahr, Studenten und Zeitsoldaten unter bestimmte Voraussetzungen und auch für die Personen, die sich für längere Zeit im Ausland aus beruflichen Gründen aufhalten müssen, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung auch problemlos möglich. Die Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben unter bestimmten Bedingungen auch die freie Wahl, sich für die private Krankenversicherung zu entscheiden.
2. Was bedeutet eigentlich der Begriff Jahresarbeitsentgeltgrenze, das ist eine weitere wichtige Frage, die sehr häufig im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung gestellt wird.
In dem Bereich der Krankenversicherung bedeutet der Begriff Jahresarbeitsentgeltgrenze auch den sogenannten Versicherungspflichtgrenzsatz. Er bezeichnet ganz grob gesagt, die Einkommensgrenze, ab der die Arbeiter einen Wechsel in die private Krankenversicherung gesetzlich vornehmen dürfen. Die Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist im Grunde genommen ganz einfach, denn hier werden nur die monatlichen Einkommen des letzten Jahres plus die zusätzlichen Einkommen wie Weihnachtsgeld, Überstundenausschüttungen, Urlaubsgeld, das 13. Monatsgehalt, bei Ärzten die Bereitschaftsdienste, die vermögenswirksamen Leistungen und andere vertraglich festgehaltene Zahlungen zur Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze herangezogen. Allerdings hat die Arbeitnehmersparzulage bei der Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze keinerlei Bedeutung.
3. Ist in der privaten Krankenversicherung eine Familienversicherung grundlegend inbegriffen?
Die Frage kann ganz eindeutig verneint werden. In einer privaten Krankenversicherung wird jedes einzelne Familienmitglied versichert, demzufolge wird auch für das Mitglied ein einzelner Vertrag abgeschlossen und ein einzelner Betrag erhoben.
4. Ist man einmal privat krankenversichert, kann man dann trotzdem einen Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung vornehmen oder nicht?
Nun hier gibt es folgende grundsätzliche Informationen zu geben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich. Bei Arbeitnehmern und Angestellten gleichermaßen kann dies bis zum 55. Lebensjahr geschehen, aber nur wenn die Gehälter unter die Einkommensgrenze sinken. Die Personen sind dann ganz automatisch wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Wenn das Einkommen nach 1 Jahr die Einkommensgrenze aber wieder übersteigen sollte, müssen die Personen wieder in die private Krankenversicherung wechseln oder sie waren die letzten 5 Jahre Kassenmitglied, dann bleiben sie in der gesetzlichen Krankenversicherung.
5. Geht der Arbeitgeberzuschuss bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung verloren oder nicht?
Dies wird nicht passieren, denn der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer und den mitversicherten Personenkreis, dazu können die Kinder ebenso zählen wie auch der Ehepartner, immer die Hälfte der Krankenversicherung bis zu einem gewissen Höchstsatz der Beitragsbemessungsgrenze zahlen. Dies gilt gleichermaßen auch für die Pflegeversicherung.
6. Ist es ratsam, eine private Krankenversicherung abzuschließen?
Ja, das zu beantworten ist sicherlich auch eine Ermessenfrage. Aber es gibt viele aussagekräftige Gründe für die private Krankenversicherung. Sicherlich ist es aber am wichtigsten, dass man den Schutz selber wählen kann und dass die Leistungen deutlich besser sind als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
DIE TARIFAUSWAHL
1.
Was versteht man unter Beitragstarifen?
Die Gesellschaften versuchen hier mit unterschiedlichen Angeboten die Abbremsung des Beitragsanstieges über die Lebenszeit des Versicherungsnehmers. Es wird mit dem Beitragsentlastungstarif erreicht, dass im Alter eine garantierte Beitragssenkung erzielt werden kann. Zum Tragen kommt die Senkung mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres.
Konstante Beitragsentlastung:
Ab einem veranschlagten Zeitraum garantiert die Versicherungsgesellschaft eine feste Entlastungssumme und garantiert auch die Beteiligung an Überschüssen.
Dynamische Beitragsentlastung:
Hier wird dem Versicherungsnehmer ermöglicht, selber die Beitragsentlastung festzulegen. Eine spätere Erhöhung erfolgt in 5-Jahres-Schritten.
2. Wie ist die Beitragshöhe?
Alle Beiträge sind abhängig vom Einkommen. Weiterhin sind für die Beitragshöhe Geschlecht, Alter, Leistungen und der Gesundheitszustand des Versicherten ausschlaggebend.
3. Selbstbeteiligung ja oder nein?
Hier soll lieber individuell geprüft werden, denn eigentlich kann eine Selbstbeteiligung den Beitrag im Monat senken, weil die Verwaltungskosten gesenkt werden. Beiträge einer Krankenversicherung ohne den Zuschuss vom Arbeitgeber müssen vom Selbstständigen selber getragen werden.
DIE LEISTUNGEN
1. Was sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung ambulant?
Leistungen im ambulanten Bereich betreffen freie Arztwahl, Terminvereinbarungen ohne Wartezeiten, jederzeit Arztwechsel möglich ohne Überweisung, Anwendung von Alternativbehandlungen und Medikationen, Verschreibung von Medikamenten ist frei, es gibt keinerlei Zuzahlung für Medikamente und andere Heilmittel. Ebenfalls ist der Einsatz von Heilpraktikern frei wählbar, es besteht eine Kostenerstattung für Brillengläser, die entspiegelt worden sind. Für getönte Brillengläser ebenfalls sowie für die Gestelle der Brillen. Hier liegt die Kostenerstattung bei 250 Euro. Es besteht bei gasdurchlässigen Linsen auch die Möglichkeit der Kostenerstattung.
2. Was sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung stationär?
Die Leistungen der private Krankenversicherung betreffen hier die freie Wahl der Klinik oder des Krankenhauses, die Chefarztbehandlungen und die Unterbringungsart der Patienten. Weiterhin zählen zu den Leistungen im stationären Bereich auch das Krankenhaustagegeld und dass kein Eigenanteil an den Krankenhauskosten getragen werden muss.
3. Was sind die Leistungen der private Krankenversicherung im zahnärztlichen Bereich?
Hier handelt es sich in der Regel immer um die freie Wahl des Zahnarztes, um die Kostenerstattung auch für Inlays bis zu 100 Prozent, ebenso erfolgt die Kostenerstattung für den Zahnersatz bis zu 100 Prozent. Für die aufwändigen Implantate sowie auch für die kieferorthopädischen Behandlungsmethoden und Anwendung erfolgt die Kostenerstattung zu 100 Prozent.
4. Was sind die Leistungen der private Krankenversicherung bei Lohnfortzahlung?
Alle Leistungen, die diesen Punkt betreffen, sind vorher als vereinbarter Satz festgehalten worden. Es handelt sich um den festen Satz der Krankenhaustagegeldversicherung, bis zum gesamten Einkommen netto.
5. Was sind die Leistungen der private Krankenversicherung in der Pflegeversicherung?
Alle Leistungen werden des gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
6. Kostenerstattung in der privaten Krankenversicherung.
Rechnungen müssen immer an den Versicherer weitergegeben werden, danach erfolgt dann eine Überweisung des Betrages auf das Konto des Versicherten. Hiermit können die Rechnungen beglichen werden. Allerdings ist die Medikamentenzahlung sofort vor Ort zu tätigen, denn hier müssen die Quittungen beim Versicherer nachgereicht werden, der dann wieder die Erstattung auf das Konto des Versicherten tätigen wird. Im Krankenhaus erhalten die Patienten einer privaten Krankenversicherung eine Klinikkarte, denn das Krankenhaus rechnet selber mit der Versicherungsgesellschaft ab.
7. Leistungen, die von einer privaten Krankenversicherung nicht übernommen werden.
Es handelt sich hierbei um folgende Bereiche:
Krankheiten und Tod sowie Unfälle, die durch Kriegseinsätze verursacht worden sind, Krankheiten und Unfälle, die mutwillig herbeigeführt worden sind, die sogenannten Entziehungskuren für Abhängige. Kosten werden auch nicht erstattet, wenn sich die Versicherten an einen praktizierenden Arzt oder auch Heilpraktiker oder Ähnliches wenden, der nicht anerkannt ist. Ebenfalls wird keine Kostenerstattung bei Nichteinhaltung der vorgeschlagenen Kureinrichtung oder Sanatoriumseinrichtung erfolgen, das heißt, wenn die Patienten sich eigenmächtig für eine andere Einrichtung entschieden haben. Keine Kostenerstattung für Heimunterbringung pflegebedürftiger Personen.
8. Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Einreichung der Belege?
Das ist jedem Versicherten selber überlassen, entweder sofort oder als einmalige Einreichung im Jahr.
DIE BESONDERHEITEN
1. Wie können im Alter Beiträge eingespart werden?
Um eine Stabilität auch für spätere Zeiträume zu gewährleisten wird durch die Beitragsaltersabsicherung der privaten Krankenversicherung eine Sicherung bis zu 10 % der Beiträge bis zum Alter von 60 Jahren abgesichert. Nach dem 65. Lebensjahr ist für die Versicherten mit der Möglichkeit eines Wechsels in einen kostengünstigeren Standardtarif eine gute Alternative geboten. Man kann aber auch auf einzelne Leistungsbereiche verzichten, um in der Rentenzeit zu sparen. (Zusätzlich ist z.B. eine Basisrente möglich)
2. Ist für Studenten eine private Krankenversicherung möglich?
Innerhalb von 3 Monaten nach Semesterbeginn können sich Studierende entscheiden zwischen der privaten Krankenversicherung oder gesetzlichen Krankenversicherung.
3. Ist eine Rückerstattung von Monatsbeiträgen nach Nichtinanspruchnahme der private Krankenversicherung an den Arbeitgeber zulässig?
Die Frage kann hier ganz eindeutig mit Nein beantwortet werden. Als Versicherten stehen einem die völlige Rückerstattung und zusätzlich noch die Arbeitgeberanteile zu. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht und wäre dann gesetzwidrig.
4. Kann eine Ablehnung aufgrund des momentanen Gesundheitszustandes durch die private Krankenversicherung erfolgen?
Die private Krankenversicherung kann sich in der Regel schon ihr Klientel aussuchen, allerdings hat das auch seine Grenzen. Hier gibt es eine Ausnahme mit der Beamtenöffnungsklausel zu nennen. die private Krankenversicherung will ja bekanntlich in der Regel nur gesunde Personen versichern, denn dadurch kann sie nur die Kosten und auch die Beitragsanpassungen so gering wie möglich gestalten. Hierzu sollten die Versicherungsnehmer auch wissen, dass alle Kosten die entstehen, auf sie umgelegt werden.
5. Ist die private Krankenversicherung im Alter noch teurer?
Sicher wird sich dies nicht vermeiden lassen, denn die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland machen vor der privaten Krankenversicherung auch nicht halt. Auch werden in den folgenden Jahren Lohnsteigerungen und der Anstieg der Behandlungskosten folgen, dazu kommt noch, dass die Menschen immer älter werden.
DIE GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
1. Wie hoch sind die Kosten für Medikamente in der Apotheke?
Hier muss man in verschreibungspflichtige Medikamente und freie Medikamente unterscheiden. Bei den Verschreibungspflichtigen liegt die Zuzahlung bei maximal 10 Euro. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind hiervon selbstverständlich ausgeschlossen. Bei den freien oder nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten müssen die vollen Kosten durch den bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Person getragen werden.
2. Gibt es Kassenzuschüsse bei Zahnersatz?
Von der gesetzliche Krankenversicherung werden 50 Prozent für alle die Regelversorgungen gezahlt, dies bleibt auch nach Inkrafttreten der Reform im Gesundheitswesen weiterhin so. 65 % werden durch die gesetzliche Krankenversicherung für die jährlich durchgeführte Kontrolluntersuchung erstattet.
3. Ist die Zuzahlung bei einem chronisch erkrankten Patienten gleich hoch?
In der Regel gelten hier die gleichen Regelungen für die Zuzahlung, allerdings liegt hier die Belastungsobergrenze bei 1 % des momentanen Bruttoeinkommens des chronisch erkrankten Patienten. Bei der Regelung, die im Normalfall gilt, liegt die Belastungsobergrenze bei 2 % des momentanen Bruttoeinkommens.
4. Für wen gibt es Anspruch auf Heilmittelbehandlung?
Wer in der gesetzliche Krankenversicherung versichert ist, hat selbstredend Anspruch auf eine Behandlung mit Heilmitteln. Allerdings muss die medizinische Notwendigkeit klar erkennbar sein und vom Arzt verordnet worden sein. Die Heilmittel müssen auch zu Beseitigung der Krankheit dienen und akute Beschwerden lindern helfen. Weiterhin müssen die Heilmittel die Pflegebedürftigkeit verhindern oder einen akut gefährdeten Entwicklungsprozess von Kindern entgegenwirken.
5. Wie hoch sind die Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung für Heilmittel?
Der Versicherte trägt 10 % der Kosten für die Heilmittel selbst und er muss zusätzlich noch den Betrag von 10 Euro je Heilmittelverordnung tragen.
6. Gibt es Kündigungsfristen bei einem eventuellen Krankenkassenwechsel?
Es gibt die allgemeingültigen Kündigungsfristen von 2 Monaten einzuhalten, die trifft auf alle Krankenkassen zu. Allerdings wird eine Kündigung nur dann wirksam, wenn einen neue Mitgliedschaftsbestätigung der alten Krankenkasse noch innerhalb der vorgegebenen Frist vorgelegt wird. Ebenfalls sollten die Unterschiede bei den Kündigungsvoraussetzungen beachtet werden.
7. Haben die Krankenkassen Aufnahmepflicht?
In der Regel besteht in Deutschland Aufnahmepflicht für die Krankenkasse, die sich eine Person ausgewählt hat. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es zudem keine Risikoüberprüfung, ebenfalls gibt es hier keine Zuzahlungen und Wartezeiten. Erfüllen aber Personen auch bei der gesetzliche Krankenversicherung die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht, kann auch die gesetzliche Krankenversicherung eine Ablehnung durchaus durchsetzen. Die trifft besonders auf die Innungskrankenkassen oder die Betriebskassen ohne sogenannten Öffnungsbeschluss zu, denn hier ist deren Zuständigkeiten auf ganz bestimmte Personengruppen, ganz bestimmte Berufsgruppen und auch spezielle Berufszweige, auf die unterschiedlichen Regionen in Deutschland oder auf spezielle Betriebe beschränkt.
8. Wie hoch ist die Krankengeldzahlung bei langer Krankheit?
Die Höhe der Krankengelder kann nur vom Gesetzgeber festgelegt werden und dies ist in Deutschland auch so festgelegt worden. Das Krankengeld, wenn es der Beitragsberechnung unterliegt, beträgt ganz genau 70 % des Arbeitsentgelts und des Arbeitseinkommens, wenn aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr gezahlt werden konnte. Der maximale Tagessatz beläuft sich 76,95 Euro. Das Krankengeld, welches nun aus dem Arbeitsentgelt berechnet worden ist, darf dann 90 % des entgangenen Nettoeinkommen in keinem Fall überschreiten.
Bei Selbstständigen besteht der Anspruch auf Krankengeld erst ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Wenn aber in den ersten 42 Tagen der Krankheit ein Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen sollte, dann besteht erst ab dem 43. Tag nach Ausbruch der Krankheit ein Anspruch auf Krankengeld. Die Höhe des zu zahlenden Krankengeldes richtet sich nach dem Einkommen und der Einstufung der versicherten Person.
9. Muss man bei Auslandreisen etwas beachten?
Es muss sehr zeitig ein Auslandkrankenschein bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Hier muss eine genaue Angabe des Urlaubslandes erfolgen. Denn die Urlaubskrankenscheine sind dem entsprechenden Land angepasst.
10. Gibt es eine Studentenbefreiung bei Zuzahlungen?
Alle Versicherten müssen in der Regel etwas zuzahlen. Allerdings gilt dies nicht für Studenten, die sind grundsätzlich befreit. Das trifft auch für Versicherte zu, die die Grenze für das Einkommen auf keinen Fall überschreiten. Die Grenze liegt momentan bei 916,24 Euro im Monat und für einen Zweifamilienhaushalt liegt die Grenze bei 1.259 Euro pro Monat. Somit ist völlig klar, dass es zu keinerlei Zuzahlung für Studenten kommen wird.
DIE ZUSATZVERSICHERUNG
1. Lohnt sich eine private Krankenversicherung für jeden?
Na sicher. Besonders lohnend ist die private Krankenversicherung aber für diejenigen, die von den bisherigen Leistungskürzungen durch die Gesundheitsreform aus dem Jahr 2004 betroffen zu sein scheinen. Nur durch eine private Krankenversicherung können die bisherigen Leistungen deutlich erhöht werden. Weiterhin ist für die gesetzlich Versicherten wichtig zu wissen, dass auch die Personen ein absolutes Recht auf eine zusätzliche Absicherung in Form einer privaten Zusatzversicherung haben. Der Beitrag ist dabei abhängig vom Eintrittsalter des Versicherten, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand und den jeweilig gewünschten Leistungen der zu versichernden Person.
Wenn man viel verdient, was sicherlich eine tolle Sache ist, freut sich auch die private Krankenversicherung, denn somit steigen schließlich auch Ihre Beiträge.
Viele gesetzlich Versicherte erwägen dann den Wechsel in die private Krankenversicherung.
Für Personen die unter die Berufsgruppen fallen ist eine private Krankenversicherung die beste Lösung:
- Beamte mit staatlicher Beihilfe (aber abhängig vom Alter und von der Anzahl der mitzuversichernden Personen),
- Familien mit nur einem Kind sowie für
- allein versicherte Studenten ab 30 Jahren oder ab dem 15. Semester, wenn das Studium bis zum 34. Lebensjahr abgeschlossen wird.
2. Wann treten Leistungen bei der privaten Krankenzusatzversicherung in Kraft?
Die private Zusatzversicherung tritt meistens nach einer gewissen Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse in Kraft. Die bestehenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden dann einfach nur aufgestockt oder es besteht auch die Möglichkeit der sogenannten Restkostenabdeckung. Es gibt aber durchaus auch Tarife, die ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung leisten. Hiervon sollten nur honore Versicherte Gebrauch machen. Für das Jahr 2009 ist ein neuer sogenannte Basistarif vorgesehen, der aber auch zu Folge haben kann, dass die private Krankenversicherung teuer wird als üblich.
Das hat folgende Gründe: Unter bestimmten Voraussetzungen werden Personen ohne Gesundheitstest aufgenommen, allerdings zu Leistungen, wie sie auch von der gesetzlichen private Krankenversicherung geboten werden.
3. Wie groß ist das Leistungsangebot einer privaten Krankenzusatzversicherung?
Die private Krankenzusatzversicherung fängt Leistungskürzungen auf und kann somit auch den Versicherungsschutz erhöhen.
Ambulante Behandlungen:
Heilpraktiker, , Kontaktlinsen und Hörgeräte, Heilmittel wie Bäder und Massagen und Hilfsmittel wie Brillen und Arzneimittel.
Stationäre Behandlungen:
Ein- oder Zwei-Bettzimmer mit oder ohne Chefarztbehandlung
zahnärztliche Behandlungen:
Zahnersatz, Zahnbehandlung, Inlays und Implantate sowie der Bereich der Kieferorthopädie
Krankentagegeldleistungen:
Absicherung des Verdienstausfalls aufgrund Arbeitsunfähigkeit infolge von Unfällen oder Krankheiten
4. Ist die private Krankenzusatzversicherung von der Steuer absetzbar?
In der Regel kann man die Frage bejahen. Hierbei geht es aber, um das Krankenhaustagegeld und das Krankengeld im Allgemeinen, denn die gelten als sogenannte Versorgungsaufwendungen. Diese Aufwendungen können bis zu einem Höchstbetrag steuerlich abgesetzt werden. Personen, die nach dem 31.12.1957 geboren worden sind, haben in Deutschland die Möglichkeit, die Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung mit Pflegeld bis zu dem Betrag in Höhe von 184,00 Euro steuerlich geltend zu machen.