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Grundlagen
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Informationen zur privaten Krankenversicherung und deren Geschichte

Die private Krankenversicherung ist eine der ältesten Versicherungen, die es in Deutschland gibt und man kann ihren Ursprung bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts zurückverfolgen. Im Jahr 1883 und zwar ganz genau nach der Gründung der gesetzlichen Krankenversicherung war zu vermerken, dass sich die private Krankenversicherung überhaupt nicht durchsetzen konnte.



Der Grund hierfür war Folgender: der Mittelstand verfügte damals bereits über viel finanzielles Potential und konnte sich ohne Weiteres selber schützen. Allerdings änderte sich dieser Zustand im Jahr 1924, auch als Inflationsjahr bekannt. Da konnte der Mittelstand auch nichts machen und musste zusehen, wie das schöne finanzielle Polster den Bach runter ging. Nun hieß es die Kosten bei Krankheit selber entrichten zu müssen, denn die ganzen angesparten Gelder waren nicht mehr vorhanden. Jetzt suchten die Menschen doch die Hilfe und den Schutz der privaten Krankenversicherung, denn ein Beitritt in die gesetzliche Krankenversicherung war vom Gesetzgeber aus nicht erlaubt. Die private Krankenversicherung bot bis zum 1924 nur den sogenannten Tagegeldverdienern die Möglichkeit einer Absicherung an. Es entwickelten sich demnach auch die Tarife, was die Kosten für Krankheiten anbelangt. Dadurch wurden anfallende Kosten schon damals durch die private Krankenversicherung abgedeckt. Alle Tarife ähneln aber in der Regel denen der gesetzlichen Krankenversicherung und wurden erst in den 30er Jahren neu geschaffen. Hierbei handelte es sich um die Grundlagen für die Kalkulation für die Berechnung von Gegenleistung und Leistung. Die Berechnungsgrundlage bezieht sich auf die Krankheitskostentarife und dadurch wurde eine Absicherung für Erfüllung der abgeschlossenen Versicherungsverträge geschaffen. Die private Krankenversicherung hat damit auch als erste Versicherung schlechthin, das erste Mal Tarife auf den Markt gebracht, die wirklich nur den eigenen Bedürfnissen der Versicherten zugute gekommen sind.

Die heutige Situation der PKV

Hierzu kann angemerkt werden, dass die private Krankenversicherung ein Wirtschaftsunternehmen ist und auch als solches agiert. Sie sorgt immer für die Deckung von Kosten, die im Fall einer Krankheit anfallen. Der Verband der privaten Krankenversicherung beinhaltet immerhin 50 private Versicherungen momentan, die private Krankenversicherung finanziert sich einzig und allein aus den gezahlten Prämien ihrer Mitglieder. Diese Prämien sind aber wieder in Abhängigkeit zu bringen, in das jeweilige Alter, das Geschlecht, den momentanen Gesundheitszustand und den Leistungsumfang der Tarife. Wenn das Gesundheitsrisiko eines Antragsstellers aber zu hoch erscheint, kann die private Krankenversicherung den Versicherungsnehmer durchaus ablehnen. Das gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung allerdings nicht. Es gibt bei der privaten Krankenversicherung auch keine beitragsfrei gestellte Familienabsicherung. Im Gegenteil, hier müssen zusätzlich für Kinder und Ehepartner Beiträge eingezahlt werden. Ein weiterer Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass bei der privaten Krankenversicherung aber Gewinne geschrieben werden. Sie bildet Altersrückstellungen, um hier dem Prämienanstieg entgegenwirken zu können. Wenn man aber die private Krankenversicherung wechseln will, so kann man die Altersrückstellung nicht mitnehmen.

Versicherte Personen

Im Grunde genommen kann sich jeder Bürger in Deutschland mit einer privaten Krankenversicherung absichern. Sie bietet zum Beispiel für Personen, die gesetzlich versichert sind ebenso Schutz an, wenn sie bessere Leistungen haben möchten. Bei Beamten macht sich das besonders bezahlt, denn die können die Differenz zwischen Kosten, die tatsächlich entstanden sind und den Kosten der Beihilfe einen Ausgleich herbeiführen. Eigentlich bietet die private Krankenversicherung allen Bürgern Schutz, die nicht freiwillig gesetzlich versichert sind und die nicht versicherungspflichtig sind.

Selbstständige:

 

Höherverdienende Arbeitnehmer:

 

Beihilfeberechtigte Personen:

 

Zusatzversicherte Mitglieder der GKV:

 

Arbeitgeberanteil in der private Krankenversicherung

Hier hat der Gesetzgeber ganz eindeutig festgelegt, dass eine Beteiligung des Arbeitgebers an der Prämie eines Arbeitnehmers, der eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, stattfinden muss. Dies gilt auch für die Familienangehörigen der Versicherten, es muss aber gewährleistet sein, dass der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung den gleichen Umfang wie bei der gesetzliche Krankenversicherung aufweisen muss. Dies trifft auch für die eingetragenen Partnerschaften zu. Die Grundlage für die Berechnung des Zuschusses durch den Arbeitgeber ist immer der allgemeine Beitragssatz aller Kassen. Der Beitragszuschuss ist der Betrag, der sich aus dem Bruttoentgelt und dem jeweiligen Beitragssatz ergibt. Er ist aber auf die Hälfte des tatsächlichen zahlbaren Krankenversicherungsbeitrages festgesetzt. Der Arbeitgeberzuschuss ist ein besonderer Zuschuss, der für eine Krankenhaustagegeldversicherung aber nur in Verbindung mit einer sogenannten Vollkostenversicherung gewährt wird. Der Arbeitgeberzuschuss wird im Fall einer abgeschlossenen Pflegezusatzversicherung aber nicht gewährt. Der Arbeitgeber zahlt im Fall eines Abschlusses einer privaten Pflegepflichtversicherung eine halbe Beitragshöhe als seinen Zuschuss. Allerdings ist hierbei noch als ganz wichtiger Punkt anzumerken, dass der Arbeitgeber nur bis zu einem maximalen Betrag, der die Hälfte des Höchstbeitrages in einer sozialen Pflegeversicherung inne hat, für die Zahlung des Zuschusses herangezogen werden kann.