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Spezialtarife - Private Krankenversicherung
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Die private Krankenversicherung für den Student

Die Studententarife in der privaten Krankenversicherung

Für Studenten besteht in Deutschland auch die Möglichkeit, dass sie sich in den ersten 3 Monaten eine Beitragsbefreiung aus der gesetzlichen Krankenversicherung herbeiführen können. Dies bedeutet dann, dass die Studenten sich völlig unabhängig vom monatlichen Einkommen auch privat krankenversichern können. Hierbei ist ein ganz entscheidender Vorteil zu bemerken.



Vorteile für Studenten in der privaten Krankenversicherung

Die Studenten müssen dann nur einen sehr geringen Beitrag leisten und trotz alle dem das volle Leistungspaket erhalten werden. Studenten haben somit auch die Möglichkeit, durch den frühen Abschluss einer privaten Krankenversicherung den hochwertigen Schutz dieser Versicherung zu genießen. Ist der Fakt eingetreten, dass eine Versäumung der Beitragsfreistellung in den ersten drei Monaten erfolgte, sind die Studenten weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Allerdings hat man dann in den folgenden Jahren auch nicht mehr die Möglichkeit, dass man sich in einer privaten Krankenversicherung versichern kann, beziehungsweise in diese einen Wechsel vornehmen kann. Die gesetzliche Versicherungspflicht, die in Deutschland gilt, endet in der Regel nach dem 14. Semester. Die Ausnahme bilden hier noch die Studierenden, die das 30. Lebensjahr erreicht haben. Hiernach sind dann die Studierenden nur in sehr wenigen Ausnahmefällen noch versicherungspflichtig.

 

Private Krankenversicherung bei Studenten - auch nach dem 30. Lebensjahr

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein zweiter Bildungsweg eingeschlagen wurde. Aber auch in diesen speziellen Fällen hat man als Student die Möglichkeit, sich auch nach dem 30. Lebensjahr oder nach Abschluss des 14. Semesters freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern zu lassen. Man müsste dann, wenn man nachgewiesen hat, dass hier keine großen Einkünfte aus effizienten Nebentätigkeiten vorhanden sind, einen momentanen für Deutschland geltenden Mindestbeitrag, von 120 Euro im Monat zu entrichten. Dieser Beitrag in Abhängigkeit der jeweiligen Krankenkasse zu sehen. Auf gestellten Antrag können auch Bafög-Empfänger einen hilfreichen Zuschuss von der gesetzlichen Krankenversicherung und gleichfalls auch von der privaten Krankenversicherung erhalten. Eine weitere Möglichkeit besteht für Studierende in diesem Land, sofern sie noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, sich über die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung mitzuversichern. Wenn zwischen Abitur und Studienbeginn aber die Wehr- oder Zivildienstzeit liegen sollte, wird sich die Altersgrenze selbstverständlich verschieben. Die Verschiebung erfolgt dann für den Zeitraum des abgeleisteten Wehr- oder Zivildienstes.

 

Private Krankenversicherung - Studenten in der Familienversicherung

Nach der entsprechenden Verschiebung endet dann aber grundsätzlich und unwiderruflich die beitragsfreie Familienversicherung, wie die Mitversicherung auch bezeichnet wird., denn nach dieser Zeit beginnt dann die sogenannte studentische gesetzliche Krankenversicherung. Die Kosten hierfür momentan noch bei 56,62 Euro im Monat. Die Beiträge sind auch bindend bis zur Vollendung des 14. Semesters des momentan absolvierten Studienganges. Enden wird die Beitragszahlung aber in jedem Fall nach dem 30. Geburtstag. Empfänger von Bafög werden in der Regel auch noch mit einem Zuschuss für die Krankenversicherung bedacht, allerdings ist dieser Zuschuss mit einem Betrag von 55 Euro begrenzt. Es gibt eine alternative Lösung zur studentischen gesetzlichen Krankenversicherung, hier kann man innerhalb von 3 Monaten, nachdem die beitragsfreie Familienversicherung ausgelaufen ist, sich beitragsfrei stellen lassen. Das heißt hier, dass man nach Antragstellung von der studentischen gesetzlichen Krankenversicherung befreien lässt und somit in die private Krankenversicherung wechseln kann. Die private Krankenversicherung für Studenten hat den Unterschied zur studentischen gesetzlichen Krankenversicherung, dass hier die Altersgrenze mit 34 Jahren festgelegt worden ist, das sind immerhin vier Jahre, die sich hier deutlich machen. Wichtig ist noch zu wissen, dass die private Krankenversicherung nicht nur bis zur genannten Altersgrenze möglich ist, sondern auch völlig unabhängig von der Anzahl der Fachsemester.

 

Was tun bei Praktika, Nebenjobs und Ferienjobs?

Nun gibt es ja auch Studenten, die einer Tätigkeit nachgehen und dies schon von Beginn des Studiums an, welches durchaus auch während der gesamten Studienzeit weitergeführt wird. Hier würde dann die gesetzliche Versicherungspflicht weiter bestehen, allerdings nur dann, wenn die Höchstverdienstgrenze von 325 Euro nicht überschritten wird. Sozialversicherungsbeitragsfrei sind Studenten gestellt, die während der sogenannten Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden nebenbei arbeiten müssen. Wenn nun mehr wie der Betrag von 325 Euro verdient werden sollte, wird man sich mit der Tatsache auseinandersetzen müssen, dass in der Rentenversicherung die Versicherungspflicht eintritt. Bei Annahme von den sogenannten Saisonarbeiten in der Ferienzeit ist man dann auch nur für diesen Zeitraum versicherungsbefreit. Wenn der Studierende aber mehr als 26 Wochen im Jahr arbeiten sollte und dies mehr als 20 Stunden wöchentlich, gilt er nicht mehr als Studierender, sondern als Arbeitnehmer. In diesem Fall setzt die Sozialversicherungspflicht ein. Ein sehr wichtiger Punkt bei der Beschäftigung der Studenten ist der, dass wenn man als Student also am Anfang eines Studienganges eine sogenannte dauernde Nebenbeschäftigung oder Dauerbeschäftigung eingehen sollte, hier einige Punkte zu bedenken sind. Man sollte sich vor Augen führen, dass nach der Aufnahme der Dauerbeschäftigung, der Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung verloren gehen wird, wenn man den festgeschriebenen Höchstsatz an Verdienst von 325 Euro überschreitet. Somit würden Studenten dann ohne gültigen Krankenversicherungsschutz sein, denn der Eintritt in eine studentische gesetzliche Krankenversicherung ist, wie bereits oben ausführlich beschrieben, nur vor Beginn eines Studienganges oder Semesters möglich. Wenn dies nun der Fall sein sollte, kann man nur noch bei einer privaten Krankenversicherung oder einer anderen Krankenkasse, die in der Regel aber immer sehr hohe Beiträge verlangt, einen guten Versicherungsschutz erhalten. Sind Studenten aber über die Beihilfeberechtigung mitversichert, so können diejenigen sich bis zum 27. Lebensjahr mitversichern. Diese Möglichkeit erreicht man, indem man von der Krankenversicherungspflicht befreit ist und sich bei den Eltern mitversichert. Auch hierbei ist zutreffend, dass sich die Altersgrenze verschieben kann. Bei Studenten, die nach dem Abitur gleich den Dienst an der Waffe oder auch den Zivildienst abgeleistet haben sollten, trifft dies zu.

 

Private Krankenversicherung - Studenten - Altersgrenze

Die Altersgrenze wird sich dann, entsprechend dem abgeleisteten Zeitraum des Wehrdienstes oder auch des Zivildienstes, nach hinten verschieben. Ein ganz wichtiger Aspekt, der in diesem brisanten Zusammenhang noch erwähnt werden sollte, ist Folgender: Die Beihilfeberechtigung ist in diesem speziellen Fall an den sogenannten Kindergeldanspruch gekoppelt. Dieser Anspruch auf das gesetzlich zugesicherte Kindergeld verfällt allerdings dann, wenn die Studierenden über ein monatlich ihnen zur Verfügung stehenden Einkommen in der Höhe von weit über 640 Euro verfügen sollten. Auch ist dann zu bedenken, wenn der oben genannte Punkt eingetreten ist und die Höchstverdienermenge überschritten ist, die Studierenden auch keinerlei Ansprüche mehr auf die beliebte Beihilfeberechtigung mehr haben werden. Als Fazit kann aber durchaus angemerkt werden, dass die private Krankenversicherung für Studenten immer ganz individuell abgestimmt werden wird und dies ist wirklich nur dank der Tarife für Studenten möglich.