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Tarifauswahl
- Leistungen in der PKV -


Die Leistungen der privaten Krankenversicherung

Bei den Leistungen für die Private Krankenversicherung wird ebenso wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung in die drei Hauptbestandteile "Ambulante Behandlung", "Stationäre Behandlung" und "zahnärztliche Leistungen", unterschieden. In der privaten Krankenversicherung kann sich der Versicherte diese Bausteine vom in seiner gewünschten Leistungsausprägung selbst zusammenstellen.



Dies ist für den Versicherungsnehmer in einer privaten Krankenversicherung sehr viel komfortabler. Es wird also unterschieden zwischen:

Ambulante Heilbehandlung

  • zu der ambulanten Heilbehandlung zählen alle ärztlichen Beratungen, Untersuchungen, Vorsorgeuntersuchungen, psychotherapeutische Behandlungen, ambulante Operationen, Arzneien und Verbandmittel, ärztlich verordnete Heilmittel, wie z.B. Heilbäder, ärztlich verordnete Hilfsmittel wie z.B. Sehhilfen und Hör- und Sprechgeräte sowie auch orthopädische Schuheinlagen.

 

Stationäre Heilbehandlung

  • Stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus, zu denen auch die Krankenhausleistungen im Allgemeinen gehören, sowie der Basispflegesatz, hier werden die Unterbringungs- und Verpflegungskosten abdeckt und einheitlich für ein Krankenhaus festgelegt. Des Weiteren gehört hierunter noch der Abteilungspflegesatz, der wiederum beinhaltet ärztliche und pflegerische Leistungen für eine Abteilung.
  • Wahlleistungen sind die Leistungen, die besonders verrechnet werden m üssen. Wie beispielsweise für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie für die privatärztliche Behandlung.


Zahnärztliche Leistungen

  • Hiezu zählen insbesondere die Zahnbehandlungen, auch wenn sie nur vorbeugender Art sind. Das können Füllungen und auch Implantate sein. Auch der Zahnersatz im Groben gesehen, fällt hier unter die zähnärztlichen Leistungen. Die kieferorthopädischen Leistungen also die Umformung des Kiefers schlechthin wird auch hierunter geführt. Auch anfallende Laboruntersuchungen zählen zu diesen Leistungen.