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Tarifauswahl
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Der Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung wird die Selbstbeteiligung nach einem festen Beitrag oder in verschiedenen Prozentsätzen angeboten. Dabei ist wissenswert, dass je höher also der jährliche Selbstbeteiligungsbetrag ausfällt, umso niedriger die Prämie ist. Das ist deshalb der Fall, weil Schäden, die Verwaltungskosten verursachen, vermieden werden.



Dabei ist wiederum wichtig, dass sich demzufolge das subjektive Risiko eingeschränkt. Weiterhin wird durch die Selbstbeteiligung das das Bewusstsein in punkto Kosten bei den Versicherten gestärkt, denn dies ist im Bezug auf die immensen Kostenexplosionen im Gesundheitswesen der Bundesrepublik immer notwendiger. Es gibt verschiedene Arten der Selbstbeteiligung und die Versicherten haben demzufolge die Möglichkeit, nach ihrem eigenen Ermessen die Selbstbeteiligung auszuwählen, die am besten zu ihren Bedürfnissen passen kann.

Durch die verschiedenen Arten und Höhen der Selbstbeteiligung ist es jedem Versicherten möglich, eine Selbstbeteiligung auszuwählen, die seinen eigenen Bedürfnissen entspricht und zu der Häufigkeit der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen passt. Die unterschiedlichen Tarife beim Selbstbehalt sind ebenfalls wichtig. Hier wird in folgende Tarife unterschieden:


Abzugsfranchise

Hierbei trägt der Versicherte einen Kostenanteil selber, der aber vorher vereinbart worden sein muss. Alle Kosten, die also über den vereinbarten Satz hinausgehen, werden in diesen Fällen durch die Versicherung ersetzt, das können ganz unterschiedliche Leistungsbausteine sein, die sich aber auf den großen Leistungsbereich insgesamt beziehen.

Beispiel

Ein Selbstbehalt ist bei 500 Euro für den ambulanten Bereich festgesetzt und ebenfalls für den Zahnbereich. Der Patient und somit auch der Versicherungsnehmer trägt dann den 500 Euro-Betrag selber und das jährlich betrachtet. Alles, was darüber hinausgeht, wird von der Versicherung getragen und wenn es sich um stationäre Behandlungen handeln sollte, trägt die Versicherung hier den kompletten Betrag.

Beim Prozentualsystem trägt man auch einen Satz der Kosten selber und die prozentuale Selbstbeteiligung bezieht sich in der Regel auf die Leistungsart oder auf die tarifliche Gesamtleistung. Wenn zum Beispiel ein Selbstbehalt mit 10 Prozent der Hilfsmittel vereinbart ist, muss der Versicherte diesen Satz tragen. Die restlichen Prozente trägt wiederum die Versicherung.

Das Maximalsystem beinhaltet nur, dass der Versicherte auch den Anteil übernehmen muss, der einmal über den vereinbarten Satz geht. Dieser Satz staffelt sich nach Art der Leistung, dies können zum Beispiel Heilpraktikerbehandlungen sein oder ähnliche Behandlung oder er kann sich auch auf den gesamten Bereich beziehen. Hierbei spielt die besondere Form dieses Systems eine ganz wichtige Rolle, nämlich die Staffelung. Die Staffelung wird am häufigsten im Zahnbereich angewendet. Beispielsweise hat man 100 Euro für eine Heilpraktikerbehandlung, die erstattungsfähig ist, dann heißt das eigentlich nur, dass die Versicherung pro Jahr diesen Betrag erstattet, aber nicht darüber hinaus.

Jetzt kommt die Sonderregelung, die als Staffelung bezeichnet wird. Meistens wird sie auch als Zahnstaffelung bezeichnet. Die Versicherung erstattet also den Versicherten je nach Jahr immer einen höheren Betrag, bis höchstens 3000 Euro im Jahr. Im vierten Jahr gibt es dann aber keinerlei Begrenzungen mehr und die tariflichen Leitungsansprüche sind voll gegeben.

Das prozentuale Maximalsystem ist ein System, bei dem die Versicherten einen Anteil an Krankheitskosten selber tragen, aber nur solange, bis ein Höchstbeitrag erreicht ist. Bei Zahnbehandlungen trägt der Versicherte die Kosten beispielweise bis zu einem Betrag von 1500 Euro im Jahr zu einhundert Prozent, alles, was darüber geht, wird zu siebzig Prozent erstattet.