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Zusatzversicherung in der PKV
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Zusatzversicherung Ambulant
 
Die ambulanten Zusatztarife der privaten Krankenversicherung und all ihre Bestandteile

Die ambulanten Zusatztarife werden mittlerweile schon von fast allen privaten Krankenversicherungen angeboten. Hierzu sollte man aber wissen, dass die Angebotspalette ein sehr großes Spektrum umfasst und nicht jeder Versicherte kennt sich mit den Modalitäten bei den angebotenen Versicherungen aus, sodass man hier nur zu einer guten effizienten Beratung und zu einem Vergleich raten kann. Hier wird einfach und schnell festgestellt, welche Leistungen nun wirklich zutreffend und sinnvoll sind und ob hier überhaupt eine Notwendigkeit für ambulante Zusatztarife bestehen sollte.



Naturheilverfahren und Heilpraktiker

In Deutschland besteht ja die Möglichkeit, auch andere Behandlungsformen in Anspruch zu nehmen als nur die schulmedizinischen Behandlungsformen. Dies nutzen schon über 70 Prozent der Bevölkerung und dies obwohl die gesetzlichen Krankenkassen hier keinerlei Kosten übernehmen. Ein privater Ergänzungsbaustein für die Menschen, die gesetzlich krankenversichert sind, ist hier sehr zu empfehlen. Oftmals ist dies auch die einzige Alternativmöglichkeit, um sich hier auch andere Heilbehandlungen zu gönnen und deren Leistungen dann auch erstattet zu bekommen. Es ist aber durchaus sehr sinnvoll, wenn nicht nur die Leistungen des Heilpraktikers oder der Heilpraktikerin, also somit die Behandlungskosten, sondern auch verschiedene Medikationen, die durch diesen verabreicht worden sind, erstattet werden. Diesen Punkt sollte man auf gar keinen Fall aus den Augen verlieren, wenn man über einen Ersatzbaustein nachdenkt., denn diese Option ist auf keinen Fall in jedem Zusatztarif fest verankert. Weiterhin kann man empfehlenswerterweise anmerken, dass man doch darauf achten sollte, wie weit denn eine Begrenzung bezüglich der Summen die Erstattung eventuell reduzieren könnte, denn dies wird in der Regel bei fast allen Tarifen so gehändelt.

 

Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen

Es gibt genügend Menschen in Deutschland, die auf verschiedene Sehhilfen angewiesen sind und schon deshalb sind diese Personengruppen an einer sehr guten Absicherung interessiert. Hierbei sollte nicht nur bedacht werden, dass sich sicherlich auch ein sehr praktischer Aspekt und Nutzen gleichermaßen einstellen wird, aber auch trotz Sehhilfe sehr gutes Erscheinungsbild der Personen gefördert wird. Bei den gesetzlichen Krankenkassen werden bezüglich der Sehhilfen grundsätzlich keine Kosten mehr übernommen. Dies gilt allerdings für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, nicht. Auch sind Menschen mit einer extrem starken Sehbeeinträchtigung von dieser Maßgabe ausgeschlossen. Mit Hilfe einer zusätzlichen Versicherung, man spricht hier von den Ergänzungsversicherungen, kann man Folgekosten von mehreren Hundert Euro sicher vermindern und wenigstens ein bisschen auffangen.

Vorsorgeleistungen

Hierbei handelt es sich um Leistungen, die von der privaten Krankenversicherung getragen werden, insbesondere ist die Tatsache ja bekannt, dass die Vorsorgeuntersuchungen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr übernommen werden. Da aber das Gesundheitsbewusstsein in Deutschland im Allgemeinen doch sehr groß ist, wollen sich die Menschen durch die angebotenen Vorsorgeuntersuchungen natürlich auch absichern. Allerdings werden von den gesetzlichen Krankenkassen so wichtige Untersuchungen wie eine Mammographie, eine Gebärmutterhalsvorsorgeuntersuchung, Augeninnendruckuntersuchungen oder die notwenigen Untersuchungen bezüglich des Hautkrebses nur noch in ganz besonderen Fällen übernommen. Hier muss dann ein ganz spezieller Verdacht vorliegen, der die Untersuchung als notwendig bestätigt. Jeder, der die Untersuchungen auf eigene Faust durchführen lässt, der muss diese auch selber tragen, wenn er nicht mit einer Ergänzungsversicherung vorgesorgt haben sollte. Die privaten Krankenversicherungen haben deshalb auch ihre Angebote entsprechend erweitert.

 

Zuzahlungen

Die Anzahl der Zuzahlungen erweitert sich jährlich und es sind in fast allen Bereichen, ob es nun Krankenhausaufenthalte, Kuraufenthalte, Krankentransporte, Heilmittel, Medikamente und vieles andere mehr sind, Zuzahlungen zu tätigen. Die richten sich nach der Leistungsart, wie folgt:

Leistungsart:

Arznei- und Verbandmittel
Hier erfolgt die Zuzahlung mit 10 Prozent des Abgabepreises, niemals mehr wie die Kosten an sich selbst betragen.

Heilmittel
Zuzahlungen pro Verordnung 10 Euro und 10 Prozent der Kosten des Mittels.

Hilfsmittel
Zuzahlung 10 % der Kosten pro Hilfsmittel und maximal 10 Euro. Allerdings gibt es keinen Zuschuss mehr für Brillen und Linsen.

Zahnersatz
Wenn Prophylaxebehandlungen durchgeführt worden sind, dann bis 50 % Zuzahlung möglich.

Kieferorthopädie
Zuzahlungen bei einem Kind 20 % und 10 % ab dem zweiten Kind, wenn die Behandlung abgeschlossen ist, werden Zuzahlungen zurückerstattet.

Anschlussheulbehandlung
Zuzahlungen höchstens 28 Tage mit einem Höchstsatz von 10 Euro.

Fahrtkosten zur Behandlung mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Müssen in voller Höhe zugezahlt werden.

Transportkosten in Krankenwagen
Zuzahlung 10 % pro Fahrt.

Nun ist die Zuzahlung jetzt nicht das größte Problem für die Versicherten, doch wenn man sich die gesamten Zuzahlungen mal vor Augen führt, kommt doch ein ganz stattliches Sümmchen zusammen. Und dies kann schon zu einer großen finanziellen Belastung für die Versicherungsnehmer werden. Nun sollte man aber auch bei einem ausgewählten zusätzlichen Tarif bei seiner Kasse darauf achten, dass eine Übernahme immer zu 100 % erfolgt. Bei der Erhöhung der gesetzlichen Zulagen hat man dann schon bei der Absicherung durch die Dynamik vorgesorgt.

 

Die Praxisgebühr

Im Jahr 2004 wurde die Regelung im Bundestag verabschiedet, dass es den Ärzten nun doch möglich ist, eine Praxisgebühr zu erheben. Die Praxisgebühr wird hier jedes ¼ Jahr vom Arzt verlangt und beträgt 10 Euro. Dies betrifft nicht nur Besuche bein Allgemeinmediziner, nein auch der Zahnarzt kann diese Praxisgebühr verlangen und tut dies in der Regel auch ohne mit der Wimper zu zucken. Die Versicherungsexperten sprechen hier immer davon, dass diese Praxisgebühr dann erhoben wird, wenn es sich um eine erstmalige Inanspruchnahme eines Arztes handelt. Hierbei ist es völlig egal, ob es sich um einen Spezialisten oder um einen allgemeinen Arzt handeln sollte. Weiterhin kommt es darauf an, ob man mehrfach zum selben Arzt gehen muss oder ob man mit einer Überweisung zu einem Facharzt gehen muss. Die Praxisgebühr wird in diesem Fall nur einmal im Quartal entrichtet und man sollte sich aber auch über die Möglichkeit der Zusatztarife informieren. In manchen Fällen gibt es Zusatztarife, die die Praxisgebühr durchaus erstatten. Weiterhin ist über die Praxisgebühr wichtig zu wissen, dass auch wenn man sich zu einer ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus begeben muss, ist auch hier die Praxisgebühr zu entrichten. Wenn für diese Behandlung allerdings eine Überweisung von dem Hausarzt vorangegangen ist, entfällt die Gebühr ganz automatisch. Wenn man aber in dem gleichen Quartal einen Zahnarzt oder Physiotherapeuten aufsuchen muss, fallen jeweils separat 10 Euro Gebühren an. Handelt sich aber vielleicht in einem dieser Fälle um eine Vorsorgeuntersuchung, ist demzufolge keine Gebühr zu entrichten.