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Zusatzversicherung in der PKV
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Zusatzversicherung Ausland
 
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist eine unverzichtbare Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Krankenkassen können nach § 18 SGB V nur noch entstandene Krankheitskosten übernehmen bei Reisen in Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.



Ein Sozialversicherungsabkommen besteht aktuell (2006) mit folgenden Ländern:

Trotz Sozialversicherungsabkommen kann es jedoch zu hohen Zuzahlungen kommen, da der Versicherungsschutz nur im Rahmen der im Gastland geltenden Bestimmungen gewährt wird. Außerdem wird das Sozialversicherungsabkommen in einigen Ländern von Krankenhäusern und Ärzten nicht beachtet. Diese beiden Tatsachen führen dazu, dass im Auslandsurlaub trotz Sozialversicherungsabkommen hohe finanzielle Belastungen entstehen können.

Zu beachten ist: Die Rücktransport- und Rückführungskosten zurück nach Deutschland sind bei der gesetzlichen Krankenversicherung generell ausgeschlossen.

Aus diesen Einschränkungen resultieren teilweise hohe finanzielle Risiken, deren Folgen regelmäßig in der Presse zu lesen sind, wenn z.B. wieder ein Tourist in den USA mit einer Krankenhausrechnung im 6-stelligen Bereich konfrontiert wird oder ein Urlauber auf Mallorca für den Krankenrückflug mehrere Tausend Euro zahlen muss.

Da auch den gesetzlichen Krankenkassen diese Probleme bekannt sind, empfehlen selbst sie mittlerweile ihren Versicherten den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung.