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Zusatzversicherung in der PKV
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Zusatzversicherung Sonstige
Einkommenssicherung - Krankengeld |
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Laut Haushaltsbegleitgesetz (HGB) von 1984 und nach dem Beitragsentlastungsgesetz von 1997 müssen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer nach Ablauf der in der Regel 6 Wochen betragenden Lohnfortzahlung mit einem Einkommensverlust von ca. 25% rechnen. Ein solcher Einkommensverlust ergibt sich daraus, dass ein Krankengeld in Höhe von 70% vom Bruttoeinkommen (maximal aus 3562,- EUR in 2006) jedoch nicht mehr als 90% des Nettoeinkommens gezahlt wird. Davon werden aktuell 13,85 % Arbeitnehmeranteil zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.
Da die persönlichen Kosten wie Lebenshaltungskosten und Miete ungeachtet einer Krankheit in voller Höhe weiterlaufen, erscheint der Abschluss eines Krankentagegeldes als sehr sinnvoll, da dieses im Anschluss an die Lohnfortzahlung die Einkommenslücke ausgleicht.
Hierzu ein Rechenbeispiel:
| Bruttoeinkommen | 3750,- EUR |
|---|---|
| Nettoeinkommen | 2250,- EUR |
| Krankengeld = 70% vom Brutto, jedoch nicht mehr als 90% vom Netto |
2025,- EUR |
| davon 13,85 HGB | 280,46 EUR |
| Krankengeld | 1744,54 EUR |
| Lücke durch HGB | 280,- EUR |
| + Lücke 10% vom Netto |
225,- EUR |
| = monatlicher Fehlbetrag | 505,46 EUR |
Dieses Beispiel zeigt auf, dass bei einem Bruttoeinkommen von 3750,- EUR einem Arbeitnehmer eine monatliche Lücke von ca. 500,- EUR verbleibt.
Bei einem Bruttoeinkommen von z.B.. 5800,- EUR und einem Nettoeinkommen von ca. 3250,- EUR, entsteht foglich eine monatliche Lücke von 1170,- EUR. Bei Personen mit einem höherem Nettoeinkommen entsteht entsprechend eine noch größere Lücke.
Das macht deutlich, dass ein Krankentagegeld eine notwendige Absicherung ist. Es sei denn, ein Arbeitnehmer kann im Notfall längerfristig auf ca. 1/4 seines Nettoeinkommens verzichten, auch wenn die Fixkosten weiter fällig sind, wie Miete oder die Belastung für das Haus oder das Auto.
Vermögenssicherung - Pflegeversicherung |
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Seit dem 01.04.1995 erbringen die Pflegekassen Leistungen für ambulante Pflege, seit dem 01.70.1996 auch für stationäre Pflege.
Die Pflegepflichtversicherung gewährleistet allerdings nur eine Grundabsicherung. So betragen die maximalen Leistungen bei stationärer Pflege 1432,- EUR. Jedoch belaufen sich die durchschnittlichen Kosten eines Pflegeheimes auf etwa 3000,- EUR. Trotz der Pflegepflichtversicherung verbleibt also ein hoher Kostenanteil, der die eigenen Mittel in den meisten Fällen deutlich übersteigt.
Um zu vermeiden, dass der Pflegebedürftigkeit das eigene Vermögen oder gar das Vermögen der Angehörigen zum Opfer fällt (über die Inanspruchnahme durch die Sozialämter) ist es notwendig, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.