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Zusatzversicherung in der PKV
- Stationäre Zusatzversicherung -

 

Zusatzversicherung Stationär
 
Die Bestandteile der stationären Zusatztarife

Wer sich zum Beispiel in einem Krankenhaus aufhalten muss, aus welchen Gründen auch immer, wird mit folgenden Einschränkungen zu rechnen haben, wenn er in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist:




  1. Man wird in der Regel immer in das Krankenhaus eingeliefert oder überwiesen, welches in unmittelbarer Nähe liegt. Auf keinen Fall wird in ein Krankenhaus nach Wunsch verlegt werden.
  2. In einem Krankenhaus hat man als gesetzlich Versicherter nur den Anspruch der Leistungen im Regelsatz und auf ein Mehrbettzimmer.
  3. Der gesetzlich Versicherte hat keine freie Arztwahl., es kann sich also nicht aussuchen ob er vom Chefarzt oder von einem anderen Arzt behandelt wird.

 

Chefarztbehandlung - Stationäre Zusatzversicherung

Bei schwerkranken Patienten möchte man aber gern den Anspruch auf Chefarztbehandlung wahrnehmen, können diese aber nicht und dies auch nur, weil sie nicht in einer privaten Krankenversicherung versichert sind. Es ist schon sehr diskriminierend, wenn man sich als gesetzlich versicherter Patient nicht optimal betreut fühlt.

Sicher ist ein sehr großer Unterschied festzustellen, wenn man bedenkt, dass hier der Komfort bei der Unterbringung im Einzelzimmer und die Chefarztbehandlung geboten werden. Nicht zu verachten ist auch die eigene Nutzung von sanitären Anlagen direkt im Zimmer und die Ruhe, die man im Einzelzimmer genießen kann. All diese Vorteile machen sich ganz sicher bei der Genesung bemerkbar und auch hier liegen die Gründe doch ganz offensichtlich darin, einen stationären Zusatztarif abzuschließen. Allerdings sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass alle anfallenden Mehrkosten voll übernommen werden und zwar in dem Sonderfall, wenn man einen Krankenhauswechsel vornehmen möchte.

Das Krankenhaustagegeld

Jeder, der das 18.Lebensjahr überschritten hat und einen Krankenhausaufenthalt vor sich hat, sollte damit rechnen, dass er in den ersten 28 Tagen im Krankenhaus einen Betrag bis zu 280 Euro zuzahlen muss. Nun sollte man auch ganz genau vorher überlegen, ob die anfallenden Mehrkosten auch durch die Krankenhaustagegeldversicherung abgegolten werden. Zu den Mehrkosten können hier unter anderem auch die Fahrtkosten der Angehörigen oder der Wegfall der Schichtzulage gehören.