Private Ausland Zusatzversicherung 2024 | Auslandsversicherung

Auslandsversicherung / Auslandskrankenversicherung  2024

Private Auslandsversicherung
Private Auslandsversicherung

Die Auslandsreisekrankenversicherung stellt eine essentielle Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dar. Laut § 18 SGB V (Sozialgesetzbuch V) können die gesetzlichen Krankenkassen Krankheitskosten auf Reisen nur dann übernehmen, wenn diese in Ländern entstehen, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.

Diese Sozialversicherungsabkommen regeln die gegenseitige Anerkennung und Deckung von Krankenversicherungsleistungen zwischen den beteiligten Ländern. Sie erleichtern somit den Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung für Reisende aus Deutschland im Ausland und umgekehrt.

Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass die Liste der Länder, mit denen Deutschland solche Abkommen hat, sich ändern kann. Daher ist es unerlässlich, vor Antritt einer Auslandsreise bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, ob für das Zielland ein Sozialversicherungsabkommen besteht und somit Versicherungsschutz gewährleistet ist.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung bietet zusätzlichen Schutz, insbesondere in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen, und kann helfen, unvorhergesehene medizinische Kosten abzudecken, die ansonsten selbst getragen werden müssten. Sie ist daher für Reisende, die außerhalb des Geltungsbereichs der GKV medizinische Hilfe benötigen könnten, sehr zu empfehlen.

Mit welchen Ländern gibt es ein Sozialversicherungsabkommen?

Ein Sozialversicherungsabkommen besteht mit den nachfolgenden aufgeführten Ländern.

Da sich das aber ändern kann, fragen Sie bitte unbedingt vor Ihrer Reise bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Sie in Ihrem Urlaubsaufenthalt versichert sind ! 

  • Belgien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich mit seinen überseeischen Departements Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique und Réunion
  • Griechenland
  • Großbritannien (England) / Nordirland
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Mazedonien
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen (das polnische Krankenversicherungsgesetz wird derzeit überarbeitet)
  • Portugal
  • Serbien und Montenegro
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Türkei
  • Tunesien
  • Ungarn
  • Zypern (nur griechischer Teil; mit dem türkischen Teil der Insel Zypern besteht kein Sozialversicherungsabkommen)

Auslandsversicherung – Schutz vor hohen Zuzahlungen

Trotz bestehender Sozialversicherungsabkommen kann es für gesetzlich Versicherte im Ausland zu finanziellen Belastungen kommen. Der Grund dafür liegt darin, dass der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes gewährt wird.

Dies kann bedeuten, dass Leistungen, die in Deutschland üblich sind, im Ausland nicht abgedeckt werden und hohe Zuzahlungen erforderlich machen.

Ein weiteres Problem ist, dass in einigen Ländern Sozialversicherungsabkommen von medizinischen Einrichtungen nicht immer anerkannt werden. Dies kann dazu führen, dass Versicherte trotz des Abkommens hohe Kosten für medizinische Behandlungen tragen müssen.

Ein besonders wichtiger Punkt ist, dass die Kosten für einen Rücktransport oder eine Rückführung nach Deutschland generell nicht von der GKV übernommen werden. Solche Rücktransporte können sehr teuer sein, insbesondere wenn spezielle medizinische Betreuung erforderlich ist.

Es gibt zahlreiche Fälle, in denen Touristen im Ausland mit exorbitant hohen Krankenhausrechnungen konfrontiert wurden oder hohe Summen für einen Krankenrücktransport zahlen mussten.

Angesichts dieser Risiken empfehlen selbst die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung. Diese Versicherung deckt die Kosten, die durch die GKV nicht abgedeckt sind, einschließlich der Kosten für Rücktransporte nach Deutschland.

Der Abschluss einer solchen Zusatzversicherung kann somit vor unerwarteten und hohen finanziellen Belastungen im Ausland schützen.

Beratung PKV – Private Krankenversicherung

Falls Sie Unterstützung beim Finden der passenden Privaten Krankenversicherung (PKV) benötigen, helfen wir Ihnen gern weiter. Schicken Sie uns einfach eine unverbindliche Anfrage. Wir werden daraufhin Angebote von den von Ihnen präferierten Versicherern einholen und diese detailliert miteinander vergleichen. Unser Ziel ist es, das am besten zu Ihren Bedürfnissen passende PKV-Angebot für Sie zu ermitteln.

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