Versicherte Personen in der PKV | Infos 2024

Kurz zusammengefasst: Versicherte Personen in der PKV

  • Personen, die in Deutschland in die Private Krankenversicherung (PKV) eintreten können:
    • Selbstständige und Freiberufler
    • Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
    • Beamte und beihilfeberechtigte Personen
  • Selbstständige und Freiberufler haben keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und können sich direkt in der PKV versichern.
  • Angestellte benötigen ein Einkommen über der JAEG, um die Wahl zwischen GKV und PKV zu haben.
  • Beamte wählen oft die PKV aufgrund der Beihilfeleistungen ihres Dienstherrn.
  • Die Wahl zwischen GKV und PKV sollte individuelle Bedürfnisse und finanzielle Möglichkeiten berücksichtigen.

Versicherte Personen in der Privaten Krankenversicherung 2024

Private Krankenversicherung Versicherte Personen
Versicherte Personen in der Privaten Krankenversicherung

In Deutschland steht die Möglichkeit, sich privat krankenversichern zu lassen (PKV), grundsätzlich allen Personen offen. Die private Krankenversicherung bietet insbesondere für diejenigen eine attraktive Option, die sich über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinaus absichern möchten und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Eine Doppelversicherung, also gleichzeitig Mitglied in der GKV und vollumfänglich in der PKV versichert zu sein, ist in der Regel finanziell nicht sinnvoll. Daher wird die PKV meistens als Vollkostenversicherung eingesetzt, die die GKV substituiert, also ersetzt.

Welche Personengruppen dürfen in die PKV?

Die Hauptzielgruppen der PKV sind:

  1. Selbstständige und Freiberufler: Diese Berufsgruppen haben keine Versicherungspflicht in der GKV und können sich daher direkt in der PKV vollversichern.
  2. Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): Angestellte, deren Einkommen über dieser Grenze liegt, haben die Wahl zwischen GKV und PKV. Die JAEG wird jährlich angepasst und legt fest, ab welchem Einkommen Angestellte sich privat versichern dürfen.
  3. Beamte und beihilfeberechtigte Personen: Für Beamte ist die PKV besonders interessant, da ein Teil ihrer Krankheitskosten bereits durch die staatliche Beihilfe abgedeckt wird. Die PKV ergänzt hierbei die Beihilfe, indem sie den Anteil der Kosten übernimmt, der nicht durch die Beihilfe gedeckt ist.

Für die genannten Gruppen kann die PKV eine Reihe von Vorteilen bieten, wie beispielsweise eine breitere Palette an Leistungen, die Möglichkeit, Tarife individuell anzupassen, sowie in manchen Fällen auch schnellere Terminvergaben bei Fachärzten. Allerdings sind die Beiträge zur PKV in der Regel einkommensunabhängig und können im Alter steigen, was bei der Entscheidung für oder gegen eine private Krankenversicherung berücksichtigt werden sollte.

Selbständige in der PKV

Selbständige in Deutschland haben die Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Diese Flexibilität bietet ihnen die Möglichkeit, eine Versicherungsform zu wählen, die ihren individuellen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten am besten entspricht.

Wahlmöglichkeit und Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): Für Selbständige gilt die JAEG nicht. Das bedeutet, dass sie unabhängig von ihrem Einkommen in die PKV wechseln können. Dies bietet insbesondere für Selbständige mit niedrigerem Einkommen einen potenziellen Vorteil, da sie nicht an die Einkommensgrenze gebunden sind, die für Angestellte gilt.

Beitragsbemessungsgrenze in der GKV: Entscheidet sich ein Selbständiger für den Verbleib in der GKV, wird sein Beitrag auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Diese Grenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge erhoben werden.

Wechsel von der GKV in die PKV: Selbständige, die freiwillig in der GKV versichert sind, können jederzeit in die PKV wechseln. Dabei werden die Versicherungszeiten in der GKV auf eventuelle Wartezeiten in der PKV angerechnet, was bedeutet, dass in der Regel kein Warten auf den Versicherungsschutz notwendig ist.

Spezielle Tarife für Selbständige: Da Selbständige keinen Arbeitgeber haben, der einen Teil der Krankenversicherungsbeiträge übernimmt, wie es bei Angestellten der Fall ist, bieten viele PKV-Anbieter spezielle Tarife für Selbständige an. Diese sind oft preisgünstiger gestaltet und ermöglichen eine kosteneffiziente Absicherung. Später besteht häufig die Möglichkeit, den Versicherungsschutz durch höherwertige Tarife zu erweitern.

Für Selbständige ist es daher wichtig, die Vor- und Nachteile beider Systeme sorgfältig abzuwägen und sich eventuell beraten zu lassen, um die für ihre individuelle Situation passende Entscheidung zu treffen.

PKV – Angestellte über der JAEG (Einkommensgrenze) – Höherverdienende Angestellte

Angestellte in Deutschland haben je nach Höhe ihres Einkommens unterschiedliche Optionen hinsichtlich ihrer Krankenversicherung. Die zentrale Unterscheidung zwischen Pflichtmitgliedschaft und freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) basiert auf der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): Die JAEG ist ein festgelegter Betrag, der jährlich angepasst wird. Liegt das Bruttojahreseinkommen eines Angestellten über dieser Grenze, gilt er als freiwillig in der GKV versichert. Diese Grenze dient als Kriterium dafür, ob ein Angestellter die Wahl hat, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.

Wechsel in die PKV: Angestellte, deren Einkommen die JAEG überschreitet, können sich für den Wechsel in die PKV entscheiden. Für einen solchen Wechsel ist eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende einzuhalten. Berufsanfänger, deren Einkommen voraussichtlich über der JAEG liegen wird, haben ebenfalls die Möglichkeit, sich direkt für die PKV zu entscheiden.

Angestellte unterhalb der JAEG: Angestellte, deren Einkommen unterhalb der JAEG liegt, sind Pflichtmitglieder in der GKV. Sie haben somit nicht die Option, in die PKV zu wechseln. Für diese Gruppe wird der Beitrag zur GKV als Prozentsatz vom Einkommen berechnet, basierend auf dem Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse.

Für Angestellte, die über der JAEG liegen und damit die Wahl haben, ist es wichtig, die Vor- und Nachteile beider Versicherungsarten sorgfältig abzuwägen. Die PKV kann individuellere Tarife und unter Umständen ein breiteres Leistungsspektrum bieten, allerdings sind die Beiträge nicht einkommensabhängig und können im Alter steigen. Die GKV bietet hingegen einen umfassenden, einkommensabhängigen Schutz, der auch im Alter stabil bleibt.

PKV – Beamte – Beihilfeberechtigte Personen

Beamte und beihilfeberechtigte Personen nehmen aufgrund der Beihilfeleistungen ihres Dienstherrn eine Sonderstellung in der Krankenversicherung ein. Die Beihilfe deckt einen wesentlichen Teil der medizinischen Kosten ab, wodurch Beamte lediglich die verbleibenden Restkosten versichern müssen.

Beihilfeleistungen:

  • Der Anteil der Beihilfe an den medizinischen Kosten variiert je nach Bundesland, Familienstand und Anzahl der Kinder. Er liegt zwischen 50% und 80%.
  • Die genauen Beihilfesätze und Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Beihilfeträger.
  • Familienangehörige von beihilfeberechtigten Personen können ebenfalls Beihilfeleistungen erhalten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Krankenversicherung für Beamte:

  • Beamte haben die Wahl zwischen der privaten (PKV) und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
  • In der GKV zahlen Beamte den vollen Beitrag basierend auf einem Prozentsatz ihres Einkommens. Anders als bei Angestellten gibt es hier keinen Arbeitgeberzuschuss.
  • Aufgrund der Beihilfeleistungen des Dienstherrn, die einen Großteil der Kosten abdecken, ist die GKV in den meisten Fällen wirtschaftlich unvorteilhaft für Beamte. Die GKV muss nur einen relativ geringen Teil der Kosten übernehmen, die über die Beihilfe hinausgehen.
  • Daher wählen die meisten Beamten die PKV, da diese in Kombination mit der Beihilfe oft eine umfassendere und kostengünstigere Absicherung bietet.

Diese Situation führt dazu, dass sich die überwiegende Mehrheit der Beamten für die PKV entscheidet, da diese in Verbindung mit der Beihilfe meist eine effektivere und wirtschaftlich sinnvollere Absicherung bietet als die GKV.

Beratung PKV – Private Krankenversicherung

Wir bieten Ihnen gerne unsere Unterstützung an, um die verschiedenen Optionen einer Privaten Krankenversicherung für Sie zu vergleichen. Schicken Sie uns einfach eine unverbindliche Anfrage. Wir werden dann bei den von Ihnen ausgewählten Versicherern Angebote für eine Private Krankenversicherung einholen und diese sorgfältig für Sie analysieren, um so das am besten zu Ihren Bedürfnissen passende Angebot zu finden.

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