Private Krankenversicherung Selbstbeteiligung 2024 | PKV Selbstbehalt

Selbstbeteiligung in der PKV 2024 | Selbstbehalt

Private Krankenversicherung Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung in der Privaten Krankenversicherung

In der PKV (Private Krankenversicherung) wird die Selbstbeteiligung nach einem festen Beitrag oder in verschiedenen Prozentsätzen angeboten. Grundsätzlich gilt dabei, dass je höher die jährliche Selbstbeteiligung, umso niedriger die Prämie ist.

Vergleichbar ist dieses Prinzip mit der Selbstbeteiligung bei einer KFZ Versicherung (Teilkasko oder Vollkasko Versicherung). Abgesehen von der Kostenersparnis wird durch die Selbstbeteiligung das Bewusstsein hinsichtlich Kostenreduzierungen bei den Versicherten gestärkt.

Besonders im Hinblick auf die immer höher werdenden Kosten im Gesundheitswesen, ist das Prinzip der Selbstbeteiligung zu befürworten. Da es verschiedene Arten der Selbstbeteiligung gibt, haben Versicherte die Möglichkeit, nach ihrem eigenen Ermessen diejenige Selbstbeteiligung auszuwählen, die am besten zu ihren Bedürfnissen passt.

PKV Selbstbeteiligung – Verschiedene Arten der Selbstbeteiligung

Durch die verschiedenen Arten und Höhen der Selbstbeteiligung ist es jedem Versicherten möglich, eine Selbstbeteiligung auszuwählen, die seinen eigenen Bedürfnissen entspricht und zu der Häufigkeit der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen passt. Die unterschiedlichen Tarife beim Selbstbehalt sind ebenfalls wichtig. Hier wird in nachfolgende Tarife unterschieden:

  • Abzugsfranchise – Selbstbeteiligung

Hierbei trägt der Versicherte einen Kostenanteil selber, der aber vorher vereinbart worden sein muss. Alle Kosten, die über den vereinbarten Satz hinausgehen, werden in diesen Fällen durch die Versicherung ersetzt, das können ganz unterschiedliche Leistungsbausteine sein, die sich aber auf den großen Leistungsbereich insgesamt beziehen.

Beispiel: Ein Selbstbehalt ist bei 500 Euro für den ambulanten Bereich festgesetzt und ebenfalls für den Zahnbereich. Der Patient und somit auch der Versicherungsnehmer trägt dann den 500 Euro-Betrag selber und das jährlich betrachtet. Alles, was darüber hinausgeht, wird von der Versicherung getragen und wenn es sich um stationäre Behandlungen handeln sollte, trägt die Versicherung hier den kompletten Betrag.

  • Prozentualsystem – Selbstbeteiligung

Beim Prozentualsystem trägt man auch einen Satz der Kosten selber und die prozentuale Selbstbeteiligung bezieht sich in der Regel auf die Leistungsart oder auf die tarifliche Gesamtleistung. Wenn zum Beispiel ein Selbstbehalt mit 10 Prozent der Hilfsmittel vereinbart ist, muss der Versicherte diesen Satz tragen. Die restlichen Prozente trägt wiederum die Versicherung.

  • Maximalsystem – Selbstbeteiligung

Das Maximalsystem beinhaltet nur, dass der Versicherte auch den Anteil übernehmen muss, der einmal über den vereinbarten Satz geht. Dieser Satz staffelt sich nach Art der Leistung, dies können zum Beispiel Heilpraktikerbehandlungen sein oder ähnliche Behandlung oder er kann sich auch auf den gesamten Bereich beziehen. Hierbei spielt die besondere Form dieses Systems eine ganz wichtige Rolle, nämlich die Staffelung. Die Staffelung wird am häufigsten im Zahnbereich angewendet. Beispielsweise hat man 100 Euro für eine Heilpraktikerbehandlung, die erstattungsfähig ist, dann heißt das eigentlich nur, dass die Versicherung pro Jahr diesen Betrag erstattet, aber nicht darüber hinaus.

  • Staffelregelung – Selbstbeteiligung

Diese Sonderregelung, die als Staffelung bezeichnet wird, bezieht sich auf den zahnärztlichen Bereich und wird daher auch als Zahnstaffelung bezeichnet. Die Versicherung erstattet also den Versicherten je nach Jahr immer einen höheren Betrag, bis bspw. höchstens 3000 Euro im Jahr. Im vierten Jahr bspw. gibt es dann aber keinerlei Begrenzungen mehr und die tariflichen Leitungsansprüche sind voll gegeben.

  • Prozentuales Maximalsystem – Selbstbeteiligung

Das prozentuale Maximalsystem ist ein System, bei dem die Versicherten einen Anteil an Krankheitskosten selber tragen, aber nur solange, bis ein Höchstbeitrag erreicht ist. Bei Zahnbehandlungen trägt der Versicherte die Kosten beispielweise bis zu einem Betrag von 1500 Euro im Jahr zu einhundert Prozent. Alles, was darüber geht, wird bspw. zu siebzig Prozent erstattet.

Beratung PKV – Private Krankenversicherung

Gerne können wir Ihnen beim Vergleich für eine Private Krankenversicherung behilflich sein. Senden Sie uns dafür einfach eine unverbindliche Anfrage. Wir fordern für Sie bei Ihren gewünschten Versicherern entsprechende Private Krankenversicherung Angebote ein und vergleichen diese im Detail, um auf diese Weise das für Sie passende PKV-Angebot zu ermitteln.

Diese Seite bewerten?

Durchschnittliche Bewertung 4.1 / 5. Anzahl Bewertungen: 73

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.