Private Krankenversicherung für Studenten - Angebote 2021
Studenten in der PKV - PKV Studenten-Tarife 2021
Studenten können sich innerhalb der ersten 3 Monate ihres Studiums entscheiden, in die PKV (Private Krankenversicherung) zu wechseln. Dies muss über eine Befreiung der Versicherungspfilcht aus der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) erfolgen. Studenten können sich somit unabhängig vom monatlichen Einkommen in der PKV versichern. Der Vorteil an einer Studenten-PKV ist, dass es einige PKV Versicherer gibt, die spezielle Studenten-Tarife mit sehr niedrigem Beitrag bei gleichzeitig vollem Leistungsumfang anbieten.
PKV für Studenten - Befreiung von der Versicherungspflicht der GKV
Private Krankenversicherung - Studenten
Studenten in der PKV Studenten haben somit in den ersten 3 Monaten ihres Studiums die Möglichkeit, sich in der PKV zu versichern. Wird es versäumt, innerhalb der ersten 3 Monate die Befreiung auszusprechen, so sind Studenten für ihr gesamtes Studium in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) versichert und haben auch in den Folgejahren keine Möglichkeit mehr, in die Private Krankenversicherung zu wechseln. Die in Deutschland geltende gesetzliche Krankenversicherungspflicht endet in der Regel nach dem 14. Semester. Die Ausnahme bilden Studierende, die das 30. Lebensjahr erreicht haben. Hiernach sind diejenigen Studenten nur in sehr wenigen Ausnahmefällen noch versicherungspflichtig.
PKV für Studenten - Auch nach dem 30. Lebensjahr
Eine Möglichkeit für Studenten nach dem 30. Lebensjahr in die PKV zu wechseln, besteht dann, wenn ein zweiter Bildungsweg eingeschlagen wurde. Somit hat man in einigen besonderen Fällen als Student die Möglichkeit, sich auch nach dem 30. Lebensjahr oder nach Abschluss des 14. Semesters freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern zu lassen. Man müsste dann, wenn man nachgewiesen hat, dass hier keine nennenswerten Einkünfte aus Nebentätigkeiten vorhanden sind, den aktuellen für Deutschland geltenden Mindestbeitrag entrichten. Dieser Beitrag kann sich von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden. Auch Bafög-Empfänger können einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung und ggf. auch zur privaten Krankenversicherung erhalten. Eine weitere Möglichkeit für Studierende, sich kostengünstig in der GKV zu versichern, besteht darin (sofern sie noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben), sich über die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung als beitragsfreies Familienmitglied mitzuversichern. Liegt zwischen Abitur und Studienbeginn noch die Wehr- oder Zivildienstzeit, verschiebt sich diese Altersgrenze entsprechend. Die Verschiebung erfolgt dann für den Zeitraum des abgeleisteten Wehr- oder Zivildienstes.
PKV - Studenten in der Familienversicherung
Nach der entsprechenden Verschiebung endet dann aber grundsätzlich und unwiderruflich die beitragsfreie Familienversicherung, wie die Mitversicherung auch bezeichnet wird, denn nach dieser Zeit beginnt dann die sogenannte studentische gesetzliche Krankenversicherung. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 60,- EUR im Monat. Die Beiträge sind auch bindend bis zur Vollendung des 14. Semesters des momentan absolvierten Studienganges. Enden wird die Beitragszahlung aber in jedem Fall nach dem 30. Geburtstag. Empfänger von Bafög werden in der Regel auch noch mit einem Zuschuss für die Krankenversicherung bedacht, allerdings ist dieser Zuschuss mit einem Betrag von 55 Euro begrenzt. Als alternative Lösung zur studentischen gesetzlichen Krankenversicherung, können sich Studenten innerhalb von 3 Monaten, nachdem die beitragsfreie Familienversicherung ausgelaufen ist, sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Das bedeutet, dass sich Studenten nach Antragstellung von der studentischen gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und anschließend in die private Krankenversicherung wechseln können. Die private Krankenversicherung für Studenten hat den Unterschied zur studentischen gesetzlichen Krankenversicherung, dass hier die Altersgrenze mit 34 Jahren festgelegt worden ist und nicht bereits mit 30 Jahren wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig ist noch zu wissen, dass die private Krankenversicherung nicht nur bis zur genannten Altersgrenze möglich ist, sondern auch völlig unabhängig von der Anzahl der Fachsemester.
Studenten in der PKV - Was tun bei einem Praktikum, Nebenjob, Ferienjob?
Oftmals gibt es Studenten, die einer Tätigkeit nachgehen und dies schon von Beginn des Studiums an, welches durchaus auch während der gesamten Studienzeit weitergeführt wird. Hier würde dann die gesetzliche Versicherungspflicht weiter bestehen, allerdings nur dann, wenn die Höchstverdienstgrenze von 325 Euro nicht überschritten wird. Sozialversicherungsbeitragsfrei sind Studenten gestellt, die während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden nebenher arbeiten müssen. Wenn nun mehr wie der Betrag von 325 Euro verdient werden sollte, wird man sich mit der Tatsache auseinandersetzen müssen, dass in der Rentenversicherung die Versicherungspflicht eintritt. Bei Annahme von den sogenannten Saisonarbeiten in der Ferienzeit ist man dann auch nur für diesen Zeitraum versicherungsfrei. Wenn der Studierende aber mehr als 26 Wochen im Jahr arbeiten sollte und dies mehr als 20 Stunden wöchentlich, gilt er in diesem Zusammenhang nicht mehr als Studierender, sondern als Arbeitnehmer. In diesem Fall setzt die Sozialversicherungspflicht ein. Ein sehr wichtiger Punkt bei der Beschäftigung der Studenten ist der, dass wenn man als Student also am Anfang eines Studienganges eine sogenannte dauernde Nebenbeschäftigung oder Dauerbeschäftigung eingehen sollte, hier einige Punkte zu bedenken sind. Man sollte sich vor Augen führen, dass nach der Aufnahme der Dauerbeschäftigung, der Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung verloren gehen wird, wenn man den festgeschriebenen Verdienst-Höchstsatz überschreitet. Wenn dies nun der Fall sein sollte, müssen Studenten einen eigenen Beitrag für ihre Krankenversicherung entrichten.
PKV Studenten Vergleich 2021
PKV Vergleich & Angebot 2021
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