Kinder Krankenversicherung Rechner 2024

Prüfen Sie hier, ob Ihr Kind kostenlos in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden kann oder in der privaten Krankenversicherung gegen separaten Beitrag.

kind

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass es von Ihrer familiären und finanziellen Situation abhängt, ob Ihr Kind beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden kann oder beitragspflichtig in der PKV versichert werden muss.

Die erste Frage ist: Sind Sie verheiratet?

Ok, Sie sind also nicht verheiratet. In dem Fall haben Sie die freie Wahl:

  • Sie können Ihr Kind entweder beitragsfrei in der Familienversicherung der GKV versichern

oder

  • Sie können es alternativ in der PKV versichern, allerdings nicht beitragsfrei. Denn in der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung

Übrigens: Sie können grundsätzlich frei entscheiden, ob Sie Kinder bei der Mutter oder beim Vater versichern. Häufig wird irrtümlich angenommen, Kinder müssten immer bei der Mutter versichert werden. Das ist nicht korrekt.

Ok, Sie sind also verheiratet.
Die nächste Frage ist: Wie hoch ist das Jahreseinkommen des Elternteils, der in der PKV versichert ist?

*Die JAEG ist die “Jahresarbeitsentgeltgrenze” und liegt aktuell in 2024 bei einem Jahreseinkommen von 69.300 EUR.

Ok, Sie sind also verheiratet und derjenige von Ihnen, der in der PKV versichert ist, verdient unterhalb der JAEG. Dies ist häufig bei Selbstständigen / Freiberuflern oder Beamten der Fall.

In dieser Situation haben Sie die freie Wahl:

  • Sie können Ihr Kind entweder beitragsfrei in der GKV versichern

oder

  • Sie können es alternativ in der PKV versichern, allerdings nicht beitragsfrei. Denn in der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung.

Übrigens: Sie können grundsätzlich frei entscheiden, ob Sie Kinder bei der Mutter oder beim Vater versichern. Häufig wird irrtümlich angenommen, Kinder müssten immer bei der Mutter versichert werden. Das ist nicht korrekt.

Ok, Sie sind also verheiratet und derjenige von Ihnen, der in der PKV versichert ist, verdient oberhalb der JAEG, hat also ein Jahreseinkommen, das über der aktuellen JAEG (2024) liegt. 
Nun zur letzten Frage: Ist das Einkommen des Elternteils, der in der PKV versichert ist, höher als das des Elternteils der in der GKV versichert ist?

Ok, Sie sind also verheiratet und derjenige von Ihnen, der in der PKV versichert ist, verdient oberhalb der JAEG. Zudem ist das Einkommen des PKV-Versicherten niedriger als das des GKV-Versicherten. 

In dem Fall haben Sie die freie Wahl:

  • Sie können Ihr Kind entweder beitragsfrei in der Familienversicherung der GKV versichern

oder

  • Sie können es alternativ in der PKV versichern, allerdings nicht beitragsfrei. Denn in der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung.

Übrigens: Sie können grundsätzlich frei entscheiden, ob Sie Kinder bei der Mutter oder beim Vater versichern. Häufig wird irrtümlich angenommen, Kinder müssten immer bei der Mutter versichert werden. Das ist nicht korrekt.

Ok, Sie sind also verheiratet und derjenige von Ihnen, der in der PKV versichert ist, verdient oberhalb der JAEG. Zudem ist das Einkommen des PKV-Versicherten höher als das des GKV-Versicherten. 

In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung der GKV.

  • Sie können Ihr Kind entweder in der PKV versichern

oder

  • Sie können es beitragspflichtig in der GKV versichern (dies ist allerdings aufgrund des hohen GKV-Beitrags in den meisten Fällen nicht sinnvoll)

Übrigens: Sie können grundsätzlich frei entscheiden, ob Sie Kinder bei der Mutter oder beim Vater versichern. Häufig wird irrtümlich angenommen, Kinder müssten immer bei der Mutter versichert werden. Das ist nicht korrekt.

Geschafft!

Wir hoffen, wir konnten Ihnen dabei helfen, herauszufinden, wie Sie Ihr Kind versichern können.

Wenn Sie ein Angebot für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung möchten, können Sie dies gerne bei uns anfordern. Sie erhalten zeitnah per Email ein Angebot als PDF zugeschickt. Natürlich kostenfrei und unverbindlich.

Sollten Sie noch Fragen haben und eine telefonische oder persönliche Beratung bevorzugen, notieren Sie das einfach bei Ihrer Anfrage.

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