Private Krankenversicherung
- PKV Vergleich 2026
- PKV Angebote
- PKV Online Rechner
- Beiträge, Leistungen, Tipps & FAQ
Private Krankenversicherung | PKV Informationen 2026 | Vergleich GKV und PKV
Krankenversicherung in Kürze
- Das deutsche Krankenversicherungssystem besteht aus zwei getrennten Bereichen: der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).
- Die PKV ist ein privatrechtlicher Vertrag und kann als Ergänzung zur GKV oder als vollwertiger Ersatz dienen. Aktuell sind rund 8,7 Millionen Menschen in Deutschland vollversichert, während die Zahl der privaten Zusatzversicherungen auf über 30 Millionen Verträge gestiegen ist.
- Die PKV bietet individuell anpassbare Leistungen von hoher Qualität, einschließlich besserer Behandlungen, modernster medizinischer Verfahren, hochwertiger Medikamente und deutlich kürzerer Wartezeiten auf Facharzttermine.
- PKV-Unternehmen in Deutschland sind private Versicherer, die Leistungen vertraglich garantieren. Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
- Personen, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind, wie Beamte, Selbstständige und Freiberufler, können sich in der PKV versichern. Auch Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze haben diese Wahl. Die Beiträge hängen vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Beruf und den gewünschten Leistungen ab.
Aktuelle Sozialversicherungswerte 2026
Beitragsbemessungsgrenze 2026 in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- Monatlich: 5.812,50 €
- Jährlich: 69.750,00 €
Versicherungspflichtgrenze 2026 (JAEG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- Jährlich: 77.400,00 €
- Monatlich: 6.450,00 €
Beitragsbemessungsgrenze 2026 in der Rentenversicherung
- Seit der vollständigen Angleichung der Rentenwerte gelten bundeseinheitliche Grenzen:
- Monatlich: 8.450,00 €
- Jährlich: 101.400,00 €
Einkommensteuerfreier Grundfreibetrag 2026
- Der Grundfreibetrag liegt für das Jahr 2026 bei 12.348,00 € pro Person (bei Zusammenveranlagung entsprechend 24.696,00 €).
Sozialversicherungswerte 2025 (Rückblick)
Für das Jahr 2025 gab es in Deutschland ebenfalls Anpassungen bei den finanziellen Grenzwerten, die den Trend zu steigenden Beitragsgrenzen verdeutlichen:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 2025
- Beitragsbemessungsgrenze (BBG): Für 2025 lag die BBG bei jährlich 66.150 Euro (monatlich 5.512,50 Euro).
- Versicherungspflichtgrenze (JAEG): Die Grenze für den Wechsel in die PKV lag 2025 bei 73.800 Euro jährlich.
Einkommensteuer 2025
- Grundfreibetrag: Dieser wurde für 2025 auf 12.096 Euro festgesetzt.
Rentenversicherung 2025
- Einheitliche Grenze: Bereits 2025 waren die Werte für Ost und West angeglichen und lagen bei monatlich 8.050 Euro bzw. 96.600 Euro jährlich.
Diese Grenzen sind wichtig für die Berechnung der Beiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu entrichten haben. Besonders für Angestellte an der Einkommensgrenze ist die jährliche Dynamik der JAEG entscheidend für den Verbleib in der PKV.
Das System der Krankenversicherung in Deutschland – Gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen

In Deutschland gibt es ein sog. duales Krankenversicherungssystem, das sich in zwei separate Bereiche unterteilt:
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Dieses System ist für den Großteil der Bevölkerung verpflichtend. Es bietet Grundschutz für gesundheitliche Risiken und basiert auf dem Solidaritätsprinzip, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge gemeinsam tragen. Die Leistungen sind im SGB V gesetzlich definiert.
- Private Krankenversicherung (PKV):
- Ergänzende Versicherung: Die PKV kann als Zusatzversicherung zur GKV fungieren, um zusätzlichen Schutz für Leistungen zu bieten, die von der GKV nicht oder nur teilweise abgedeckt werden (z. B. Heilpraktiker, Zahnersatz-Top-Schutz).
- Substitutive Versicherung: Alternativ kann die PKV auch als vollständiger Ersatz für die GKV dienen, insbesondere für bestimmte Berufs- und Einkommensgruppen, die sich von der Pflichtversicherung in der GKV befreien lassen können.
Circa 11 % der in Deutschland Versicherten sind ausschließlich privat krankenversichert, während die Zahl der GKV-Versicherten mit privaten Zusatzversicherungen mittlerweile die 30-Millionen-Marke überschritten hat.
Begriffliche Unterscheidungen
- Private Krankenversicherungen (PKV): Diese sind privatrechtliche Unternehmen. Das Verhältnis zwischen Versicherer und Versichertem basiert auf einem privatrechtlichen Vertrag, der eine lebenslange Leistungsgarantie bietet.
- Umgangssprachliche Bezeichnungen: Trotz der rechtlichen Differenzen zur GKV werden PKV-Unternehmen gelegentlich als „private Krankenkassen“ bezeichnet. Technisch ist diese Bezeichnung jedoch nicht korrekt, da sie keine Krankenkassen im Sinne des Sozialversicherungssystems sind, sondern Versicherungsunternehmen.
Die Private Krankenversicherung in Deutschland
Die Private Krankenversicherung (PKV) in Deutschland, die Mitte des 18. Jahrhunderts ihren Ursprung hatte, gehört zu den ältesten Versicherungsarten des Landes. Sie bietet eine Absicherung durch privatrechtliche Unternehmen gegen die Kosten, die durch Krankheiten oder Unfälle entstehen können. Ein wesentliches Merkmal der PKV ist die Bildung von Altersrückstellungen, um die Beiträge im Alter stabil zu halten – ein Punkt, der sie grundlegend vom Umlagesystem der GKV unterscheidet.
Die PKV ist nicht ausschließlich für Selbstständige und Freiberufler zugänglich. Auch Studenten und Angestellte, deren monatliches Bruttoentgelt die festgelegte Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 €) übersteigt, können diese Form der Versicherung in Anspruch nehmen.

Die Leistungspalette der PKV ist überwiegend individualisierbar und oftmals umfangreicher im Vergleich zu den Standard-Angeboten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Versicherte haben die Möglichkeit, ihre Leistungen nach persönlichen Präferenzen und Bedürfnissen zu gestalten (z. B. Wahlleistungen im Krankenhaus, hohe Erstattungen für Zahnersatz).
Versicherte in der PKV profitieren in der Regel von bevorzugten Behandlungen, Zugang zu modernsten medizinischen Verfahren und Medikamenten sowie kürzeren Wartezeiten bei Arztbesuchen. Zudem hat die PKV im Bereich der digitalen Gesundheit (Apps auf Rezept, Telemedizin) oft eine Vorreiterrolle eingenommen. Aufgrund der vielfältigen Tarifstrukturen ist es ratsam, vor dem Abschluss eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Verbraucherschutzorganisationen empfehlen hierfür unabhängige Versicherungsmakler oder -berater.
Bei Interesse bieten wir Ihnen Zugang zu einem Experten für die Private Krankenversicherung. Dieser wird mit Ihnen die zentralen Aspekte besprechen und sowohl die Vorteile als auch die Herausforderungen (wie die Beitragsentwicklung) erläutern. Für einen kostenfreien Vergleich der PKV oder ein individuelles Angebot können Sie uns über unser Kontaktformular erreichen.
PKV Unternehmen in Deutschland
In Deutschland wird die private Krankenversicherung (PKV) von privatrechtlichen Versicherungsunternehmen angeboten, die als:
- Aktiengesellschaften (AG): Ein Großteil der Gesellschaften agiert in dieser Rechtsform.
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG): Hier sind die Versicherten quasi „Mitglieder“ des Vereins.
Diese Unternehmen basieren rechtlich auf verschiedenen Gesetzen, darunter das Versicherungsvertragsgesetz (§ 193 VVG), sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), welches die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen regelt.
Die private Krankenversicherung resultiert aus einem privatrechtlichen Vertrag. Durch diesen entsteht für den Versicherungsnehmer die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge und das Recht, im Versicherungsfall die vertraglich festgeschriebenen Leistungen in Anspruch zu nehmen. Diese Leistungen können – anders als in der GKV – nicht einseitig durch den Versicherer gekürzt werden.
Regularien
Alle in Deutschland ansässigen privaten Krankenversicherer unterliegen der Rechts- und Finanzaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Zudem schützt der gesetzliche Sicherungsfonds „Medicard“ die Versicherten für den Fall einer Insolvenz eines Anbieters.
Vergleich zur GKV
Im Kontrast dazu werden die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) von Körperschaften des öffentlichen Rechts getragen. Diese unterstehen der staatlichen Rechtsaufsicht, welche entweder durch das Bundesamt für Soziale Sicherung oder durch länderspezifische Aufsichtsbehörden erfolgt.
Begrifflichkeiten
Die Termini „privater Krankenversicherer“ und „private Krankenversicherung“ dienen als Oberbegriffe. Sie repräsentieren die Gesamtheit der Unternehmen, die private Krankenvoll- oder Zusatzversicherungen in Deutschland anbieten.
Die größten privaten Krankenversicherungen in Deutschland

Die größten PKV-Anbieter in Deutschland sind (sortiert nach Marktbedeutung/Versichertenzahlen):
- Debeka (Marktführer)
- DKV (Deutsche Krankenversicherung / Ergo Gruppe)
- Axa Krankenversicherung
- Signal Iduna (inkl. Deutscher Ring)
- Allianz PKV
- BarmeniaGothaer (nach der Fusion 2024/2025)
- HUK-Coburg
- Continentale Krankenversicherung
- Hallesche
- HanseMerkur
- BBKK / Bayerische Beamtenkrankenkasse
- Generali (ehemals Central)
- Versicherungskammer Bayern
- Gothaer
- DBV (Spezialist für den öffentlichen Dienst)
- LKH (Landeskrankenhilfe)
- SDK (Süddeutsche Krankenversicherung)
- UKV / Union Krankenversicherung
- Inter Krankenversicherung
- Universa
- Münchener Verein
- R+V
- ARAG
- ottonova (digitaler Pionier)
- LVM Krankenversicherung
- DFV / Deutsche Familienversicherung
- Alte Oldenburger
- Nürnberger
- Württembergische Krankenversicherung
- DEVK
- Concordia
- Mecklenburgische
- Vigo Krankenversicherung
- VRK (Versicherer im Raum der Kirchen)
Arten der PKV / Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung (PKV) differenziert in ihrem Angebot zwischen verschiedenen Arten des Versicherungsschutzes:
Kranken-Vollversicherung
- Ziel: Absicherung der gesamten Krankheitskosten.
- Leistungen: Ambulante, stationäre und zahnmedizinische Versorgung als Ersatz zur GKV.
- Beihilfe: Spezielle Vollversicherungstarife für Beamte, die die staatliche Beihilfe (meist 50-80 %) auf 100 % ergänzen.
Zusatzversicherung:
Diese dient der Absicherung zusätzlicher Risiken für GKV-Patienten:
- Pflege-Zusatzversicherung: Schließt die finanzielle Lücke der gesetzlichen Pflegeversicherung (die nur eine Teilkasko-Absicherung ist).
- Auslandskrankenversicherung: Unverzichtbarer Schutz für Reisen weltweit, da die GKV außerhalb Europas oft gar nicht und innerhalb Europas nur eingeschränkt leistet.
- Krankentagegeld: Sichert das Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit (wichtig für Selbstständige ab dem 1. Tag oder Angestellte ab dem 43. Tag).
- Zahnzusatzversicherung: Übernimmt Kosten für hochwertigen Zahnersatz, Implantate und Prophylaxe.
- Stationäre Zusatzversicherung: Ermöglicht die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt/Spezialisten im Krankenhaus.
- Ambulante Krankenzusatzversicherung: Deckt Leistungen wie Heilpraktiker, Sehhilfen oder erweiterte Vorsorge ab.
Voraussetzungen für die Versicherung in der PKV
Die Krankenvollversicherung steht Menschen zur Verfügung, die nicht gemäß § 5 SGB V pflichtversichert sind:
- Beamte, Richter und Beihilfeberechtigte: Nutzen die PKV zur Ergänzung ihrer Beihilfeansprüche.
- Selbständige und Freiberufler: Sind generell nicht an die Versicherungspflicht in der GKV gebunden (Ausnahme: bestimmte künstlerische oder handwerkliche Berufe).
- Arbeiter und Angestellte über der JAEG: 2026 liegt diese Grenze bei 77.400 € Bruttojahreseinkommen.
- Freiberufliche Künstler und Journalisten: Können sich unter bestimmten Bedingungen von der KSK-Pflicht befreien lassen.
- Geringfügige Einkommen: Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich (gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 €).
- Studenten: Können sich zu Beginn des Studiums von der GKV-Pflicht befreien lassen.
- Hausfrauen, Hausmänner und Kinder: Sofern kein Anspruch auf Familienversicherung in der GKV besteht.
PKV Kosten / Beitrag in der PKV 2026

Im Gegensatz zur GKV orientieren sich die PKV-Beiträge am individuellen Risiko und Leistungsumfang. Die Höhe wird durch folgende Parameter bestimmt:
- Eintrittsalter: Je früher man eintritt, desto günstiger der Beitrag (längere Ansparzeit für Rückstellungen).
- Gesundheitszustand: Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen führen.
- Selbstbeteiligung (SB): Je höher die gewählte Eigenbeteiligung pro Jahr, desto niedriger ist der monatliche Beitrag.
- Leistungsumfang: Ein Komfort-Tarif kostet mehr als eine Grundabsicherung.
Seit dem 21. Dezember 2012 gelten ausschließlich „Unisex-Tarife“. Das Geschlecht spielt keine Rolle mehr bei der Kalkulation. Bestehende „Bisex-Verträge“ (vor 2012) haben Bestandsschutz, können aber oft nach § 204 VVG in aktuelle Tarife umgestellt werden.
PKV Antrag – Zulassungsvoraussetzungen
Der Antrag erfordert eine Gesundheitsprüfung. Bei Vorliegen schwerer Krankheitsrisiken kann ein Risikozuschlag erhoben oder eine Ausschlussklausel vereinbart werden.
Eine Ausnahme bildet der **Basistarif**: Hier besteht ein gesetzlicher Aufnahmeanspruch ohne Risikozuschläge für alle, die die Voraussetzungen erfüllen. Er garantiert Leistungen auf GKV-Niveau.
Bei schlechter finanzieller Bonität (negativer Schufa) kann die Ablehnung eines Vollversicherungs-Antrags erfolgen. In diesem Fall bleibt oft nur der Weg in den Basistarif oder die Klärung der finanziellen Situation.
Private Krankenversicherung – Vollversicherung oder Zusatzversicherung
Pflichtversicherte in der GKV können zwischen einer Vollversicherung (bei Überschreiten der JAEG) oder ergänzenden Zusatzversicherungen wählen. Die Vollversicherung bietet oft einen deutlich erweiterten Leistungsumfang.
Zusatzversicherungen schließen die Lücken der GKV:
- Zahnzusatz: Schützt vor hohen Zuzahlungen beim Zahnarzt.
- Pflegezusatz: Sichert das Vermögen im Pflegefall ab.
- Stationär: Sichert die Behandlung als Privatpatient im Krankenhaus.
Für Wechselwillige, die noch in der GKV feststecken, gibt es **Optionstarife**. Diese „frieren“ den Gesundheitszustand ein, sodass ein späterer Wechsel in die PKV ohne erneute Prüfung möglich ist.
Private Krankenversicherung Beratung und Angebote
In einem Markt mit über 40 Anbietern und tausenden Tarifen ist ein Vergleich unerlässlich. Wir bieten Ihnen hier umfangreiche Tipps zur Tarifauswahl, Insiderinformationen und spezifische Details wie die Mediziner-PKV oder aktuelle PKV-Tests 2026.
Sie können hier die Unterschiede zwischen GKV und PKV detailliert analysieren und unseren Rechner zur Kinder-Krankenversicherung nutzen.
PKV Beratung
Als unabhängige Versicherungsmakler unterstützen wir Sie bundesweit. Wir sind spezialisiert auf Vollkostenversicherungen sowie Zusatzversicherungen für Beamte, Studenten und Angestellte. Unsere Unabhängigkeit garantiert Ihnen, dass wir nur Angebote präsentieren, die wirklich zu Ihnen passen. Wir diskutieren mit Ihnen offen, ob die PKV oder eine GKV-Zusatz-Kombination in Ihrer Lebensphase vorteilhafter ist.
Vorteile der PKV
Die PKV bietet weitreichenden Schutz: Umfassende Kostendeckung für Vorsorge, Spitzenmedizin im Krankenhaus, Zugang zu Spezialisten und weltweiten Schutz. Zudem profitieren Versicherte oft von Beitragsrückerstattungen (BRE), wenn sie ein Jahr lang keine Rechnungen einreichen.
PKV Tipp: Leistungen vor Preis
Achten Sie bei der Auswahl nicht nur auf den Monatsbeitrag. Die Leistungsunterschiede in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind entscheidend. Einschränkungen bei Heilmitteln, Psychotherapie oder Anschlussheilbehandlungen können langfristig teurer werden als ein etwas höherer Monatsbeitrag. Unabhängige Experten helfen Ihnen, diese Details zu bewerten.
Rechner zur Bestimmung, ob Ihr Kind in der GKV oder in der PKV versichert werden kann
Wie Ihr/e Kind/er krankenversichert werden kann, hängt maßgeblich vom Einkommen und Versicherungsstatus der Eltern ab.
Diese Seite bewerten?
Durchschnittliche Bewertung 4.4 / 5. Anzahl Bewertungen: 141
Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.