Private Krankenversicherung
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Private Krankenversicherung | PKV Informationen 2024 | Vergleich GKV und PKV
Krankenversicherung in Kürze
- Das deutsche Krankenversicherungssystem besteht aus zwei getrennten Bereichen: der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).
- Die PKV ist ein privatrechtlicher Vertrag und kann als Ergänzung zur GKV oder als Ersatz dienen. Etwa 10% der Versicherten in Deutschland sind privat versichert, während rund 25 Millionen GKV-Versicherte private Zusatzversicherungen haben.
- Die PKV bietet individuell anpassbare Leistungen von hoher Qualität, einschließlich besserer Behandlungen, hochwertiger Medikamente und kürzerer Wartezeiten.
- PKV-Unternehmen in Deutschland sind private Versicherer, die von Gesetzen unabhängig sind und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen.
- Personen, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, wie Beamte, Selbstständige und Freiberufler, können sich in der PKV versichern. Die Beiträge hängen vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Beruf und den gewünschten Leistungen ab.
Kommende Sozialversicherungswerte 2024
Beitragsbemessungsgrenze 2024 in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- Monatlich: 5.175 €
- Jährlich: 62.100 €
Versicherungspflichtgrenze 2024 in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- Jährlich: 69.300 €
Beitragsbemessungsgrenze 2024 in der Rentenversicherung
- Westdeutschland: Monatlich 7.550 €, Jährlich 90.600 €
- Ostdeutschland: Die genauen monatlichen und jährlichen Beitragsbemessungsgrenzen wurde noch nicht verkündet, aber es wird eine Steigerung im Vergleich zu 2023 geben, wo die monatliche Grenze 7.100 € und die jährliche Grenze 85.200 € betrugen
Einkommensteuerfreier Grundfreibetrag
- Der Grundfreibetrag wird bei 11.604 € bis 11.784 € für das Jahr 2024 liegen
Sozialversicherungswerte 2023
Für das Jahr 2023 gibt es in Deutschland Anpassungen bei den finanziellen Grenzwerten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der Privaten Krankenversicherung (PKV), der Rentenversicherung sowie bei den einkommensteuerfreien Beträgen. Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen aufgeführt:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Beitragsbemessungsgrenze (BBG): Dieser Wert stellt die obere Einkommensgrenze dar, bis zu der Beiträge für die GKV erhoben werden. Für 2023 wurde die BBG von 58.050 Euro auf 59.850 Euro jährlich erhöht, was monatlichen Beträgen von 4.837,50 Euro bzw. 4.987,50 Euro entspricht.
- Versicherungspflichtgrenze (JAEG – Jahresarbeitsentgeltgrenze): Sie markiert das jährliche Bruttoeinkommen, ab dem Angestellte die Möglichkeit haben, von der GKV in die PKV zu wechseln. Die JAEG wurde für 2023 von 64.350 Euro auf 66.600 Euro angehoben.
Einkommensteuer
- Grundfreibetrag: Der steuerfreie Grundfreibetrag, bis zu dem kein Einkommensteuer gezahlt werden muss, ist von 9.984 Euro auf 10.908 Euro gestiegen.
Rentenversicherung
- Beitragsbemessungsgrenze Ost: In den ostdeutschen Bundesländern wurde die Grenze, bis zu der Rentenversicherungsbeiträge erhoben werden, auf monatlich 7.100 Euro bzw. jährlich 85.200 Euro angehoben.
- Beitragsbemessungsgrenze West: In den westdeutschen Bundesländern stieg diese Grenze auf 7.300 Euro monatlich bzw. 87.600 Euro jährlich.
Diese Grenzen und Freibeträge sind wichtig für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland zu entrichten haben, und sie können sich jährlich ändern.
Das System der Krankenversicherung in Deutschland – Gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen
In Deutschland gibt es ein sog. duales Krankenversicherungssystem, das sich in zwei separate Bereiche unterteilt:
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Dieses System ist für den Großteil der Bevölkerung verpflichtend. Es bietet Grundschutz für gesundheitliche Risiken und basiert auf Solidaritätsprinzipien, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge gemeinsam tragen.
- Private Krankenversicherung (PKV):
- Ergänzende Versicherung: Die PKV kann als Zusatzversicherung zur GKV fungieren, um zusätzlichen Schutz für Leistungen zu bieten, die von der GKV nicht oder nur teilweise abgedeckt werden.
- Substitutive Versicherung: Alternativ kann die PKV auch als vollständiger Ersatz für die GKV dienen, insbesondere für bestimmte Berufs- und Einkommensgruppen, die sich von der Pflichtversicherung in der GKV befreien lassen können.
Circa 10 % der in Deutschland Versicherten sind ausschließlich privat krankenversichert, während etwa 25 Millionen GKV-Versicherte zusätzlich über private Zusatzversicherungen verfügen.
Begriffliche Unterscheidungen
- Private Krankenversicherungen (PKV): Diese sind privatrechtliche Unternehmen, die Krankenversicherungsprodukte anbieten. Das Verhältnis zwischen Versicherer und Versichertem basiert auf einem privatrechtlichen Vertrag, nicht auf gesetzlichen Grundlagen.
- Umgangssprachliche Bezeichnungen: Trotz der rechtlichen und organisatorischen Differenzen zur GKV werden Unternehmen der PKV in der Umgangssprache gelegentlich als „private Krankenkassen“ bezeichnet. Technisch und definitorisch ist diese Bezeichnung jedoch nicht korrekt, da sie keine Krankenkassen im Sinne des Sozialversicherungssystems sind.
Die Private Krankenversicherung in Deutschland
Die Private Krankenversicherung (PKV) in Deutschland, die Mitte des 18. Jahrhunderts ihren Ursprung hatte, gehört zu den ältesten Versicherungsarten des Landes. Sie bietet eine Absicherung durch privatrechtliche Unternehmen gegen die Kosten, die durch Krankheiten oder Unfälle entstehen können.
Die PKV ist nicht ausschließlich für Selbstständige und Freiberufler zugänglich. Auch Studenten und Angestellte, deren monatliches Bruttoentgelt die festgelegte Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, können diese Form der Versicherung in Anspruch nehmen.
Die Leistungspalette der PKV ist überwiegend individualisierbar und oftmals umfangreicher im Vergleich zu den Angeboten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Versicherte haben die Möglichkeit, ihre Leistungen nach persönlichen Präferenzen und Bedürfnissen zu gestalten.
Versicherte in der PKV profitieren in der Regel von bevorzugten Behandlungen, Zugang zu hochwertigeren Medikamenten und kürzeren Wartezeiten bei Arztbesuchen. Aufgrund der vielfältigen und komplexen Tarifstrukturen in der PKV ist es ratsam, vor dem Abschluss einer solchen Versicherung eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Verbraucherschutzorganisationen empfehlen hierfür unabhängige Versicherungsmakler oder -berater.
Bei Interesse bieten wir Ihnen Zugang zu einem Experten für die Private Krankenversicherung. Dieser Experte wird mit Ihnen die zentralen Aspekte der PKV besprechen und sowohl die Vorteile als auch die Nachteile erläutern. Für einen kostenfreien Vergleich der PKV oder ein individuelles Angebot können Sie uns über unser Kontaktformular erreichen.
PKV Unternehmen in Deutschland
In Deutschland wird die private Krankenversicherung (PKV) von privatrechtlichen Versicherungsunternehmen angeboten, die als:
- Aktiengesellschaften (AG): Aktuell gibt es 24 Versicherungsgesellschaften, die in dieser Rechtsform agieren.
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG): Zurzeit existieren 19 solcher Versicherungsgesellschaften.
Diese Unternehmen basieren rechtlich auf verschiedenen Gesetzen, darunter das Versicherungsvertragsgesetz (§ 193 VVG), das spezifische unternehmensrechtliche Normen, sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), welches die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen regelt.
Die private Krankenversicherung resultiert aus einem privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer. In der Regel ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig der Versicherte. Durch diesen Vertrag entsteht für den Versicherungsnehmer die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Beiträge und das Recht, im Versicherungsfall die festgelegten Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Regularien
Alle in Deutschland ansässigen privaten Krankenversicherer unterliegen der Rechts- und Finanzaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese Institution überwacht die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen und die finanzielle Solidität der Versicherungsunternehmen.
Vergleich zur GKV
Im Kontrast dazu werden die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) von Körperschaften des öffentlichen Rechts getragen. Diese unterstehen der staatlichen Rechtsaufsicht, welche entweder durch das Bundesamt für Soziale Sicherung oder durch länderspezifische Aufsichtsbehörden erfolgt.
Begrifflichkeiten
Die Termini „privater Krankenversicherer“ und „private Krankenversicherung“ dienen als Oberbegriffe. Sie repräsentieren die Gesamtheit der Versicherungsunternehmen, die private Krankenversicherungen in Deutschland anbieten.
Die größten privaten Krankenversicherungen in Deutschland
Die größten PKV-Anbieter in Deutschland sind (sortiert nach Versicherten):
- Debeka
- Axa
- DKV (Deutsche Krankenversicherung)
- Signal Iduna (konsolidiert aus Signal Iduna Krankenversicherung und Deutscher Ring Krankenversicherung)
- Allianz PKV
- HUK Coburg Krankenversicherung
- Continentale Krankenversicherung
- BBKK / Bayerische Beamtenkrankenkasse
- Central Krankenversicherung
- Barmenia
- Versicherungskammer Bayern
- Hallesche
- Hanse Merkur
- Gothaer
- Generali Krankenversicherung
- DBV
- LKH (Landeskrankenhilfe)
- SDK (Süddeutsche Krankenversicherung)
- UKV / Union Krankenversicherung
- Inter Krankenversicherung
- Universa
- Münchener Verein
- R+V
- Ergo
- Ergo Direkt
- ARAG
- LVM Krankenversicherung
- DFV / Deutsche Familienversicherung
- Alte Oldenburger
- Nürnberger
- Württembergische Krankenversicherung
- PAX-Familienfürsorge
- Mannheimer Krankenversicherung
- Envivas Krankenversicherung
- DEVK
- Provinzial
- Concordia
- Mecklenburgische
- Würzburger
- Deutsche Ärzteversicherung
- Vigo Krankenversicherung
- VRK (Versicherer im Raum der Kirchen)
- ottonova Krankenversicherung
Arten der PKV / Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung (PKV) differenziert in ihrem Angebot zwischen verschiedenen Arten des Versicherungsschutzes, die sich hauptsächlich in Umfang und Deckung der Krankheitskosten unterscheiden:
Kranken-Vollversicherung
- Ziel: Absicherung der gesamten Krankheitskosten.
- Leistungen: Mindestens Abdeckung für ambulante und stationäre Krankheitskosten, als Ersatz (substitutiv) zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
- Besonderheit: Auch die Absicherung von Beihilfeberechtigten, wie Beamten, fällt unter die Kategorie der Vollversicherung, da sie die gesamten nicht von der Beihilfe gedeckten Kosten abdeckt.
Zusatzversicherung:
Diese dient der Absicherung zusätzlicher Risiken, die von der GKV nicht oder nur teilweise abgedeckt werden. Hierzu zählen:
- Pflege-Zusatzversicherung: Zusätzlicher Schutz im Pflegefall, um die Differenz zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu decken.
- Auslandskrankenversicherung: Deckt Krankheitskosten ab, die bei Aufenthalten im Ausland entstehen.
- Krankenhaustagegeld: Tägliche Geldleistung bei Krankenhausaufenthalt zur Deckung von Zusatzkosten (wie z.B. Telefon, TV).
- Krankentagegeld: Dient dem Einkommensschutz bei längerer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall.
- Zahnzusatzversicherung: Übernimmt Kosten für zahnmedizinische Behandlungen, die von der GKV nicht oder nur teilweise getragen werden (wie z.B. hochwertiger Zahnersatz).
- Stationäre Zusatzversicherung (Krankenhaus-Zusatzversicherung): Bietet Zusatzleistungen während eines Krankenhausaufenthalts, z.B. Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung.
- Ambulante Krankenzusatzversicherung: Deckt Kosten für ambulante Behandlungen, die über die Leistungen der GKV hinausgehen.
Mit der passenden Kombination aus Voll- und/oder Zusatzversicherungen können Versicherte ihren Schutz bedarfsgerecht gestalten und finanzielle Risiken im Krankheitsfall minimieren.
Voraussetzungen für die Versicherung in der PKV
Die substitutive private Krankenvollversicherung steht für Menschen zur Verfügung, die nicht gemäß § 5 SGB V pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Typischerweise gehören dazu folgende Personengruppen:
- Beamte, Richter und Beihilfeberechtigte: Diese Gruppe erhält Beihilfe vom Staat für einen Teil ihrer Gesundheitskosten und kann für den restlichen Teil eine private Krankenversicherung abschließen.
- Selbständige und Freiberufler: Diese Berufsgruppen sind generell nicht an die Versicherungspflicht in der GKV gebunden.
- Arbeiter und Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen, das die festgelegte JAEG übersteigt, können sich privat versichern.
- Freiberufliche Künstler und Journalisten: Sobald diese die JAEG überschreiten, können sie sich von der Künstlersozialkasse (KSK) befreien lassen. Die KSK würde dann, ähnlich einem Arbeitgeber, einen Beitrag zur privaten Krankenversicherung leisten.
- Personen mit geringem oder ohne Einkommen: Dazu zählen Personen, deren Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt (seit 2013 sind das 450 Euro monatlich).
- Versicherungspflichtbefreite Studenten: Studenten, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, haben die Option, eine private Krankenversicherung abzuschließen.
- Hausfrauen, Hausmänner und Kinder: Diese Gruppen, sofern nicht anderweitig abgesichert, können ebenfalls eine private Krankenversicherung wählen.
Jede dieser Personengruppen sollte die Vor- und Nachteile der privaten Krankenvollversicherung sorgfältig prüfen und ihre Entscheidung auf Basis ihrer individuellen Bedürfnisse und Lebenssituation treffen.
PKV Kosten / Beitrag in der PKV 2024
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), in der die Beiträge primär anhand des Bruttoeinkommens berechnet werden, orientieren sich die Beiträge für die private Krankenversicherung (PKV) an anderen Faktoren. Die Höhe des PKV-Beitrags wird durch die folgenden Parameter bestimmt:
- Eintrittsalter bei Vertragsabschluss: Je jünger der Versicherte bei Vertragsabschluss ist, desto geringer sind in der Regel die Beiträge.
- Gesundheitszustand vor Vertragsbeginn: Bestehende Vorerkrankungen oder gesundheitliche Risiken können die Beitragshöhe beeinflussen.
- Beruf und Berufsgruppe: Je nach Berufsrisiko können sich die Beiträge erhöhen oder verringern.
- Zu versichernde Leistung: Die gewünschten Leistungen und der damit verbundene Versicherungsschutz spielen eine entscheidende Rolle bei der Beitragsgestaltung.
Seit dem 21. Dezember 2012 gelten in Deutschland für Neuverträge ausschließlich die sogenannten „Unisex-Tarife“. Hierbei wird das Geschlecht des Versicherten bei der Beitragskalkulation nicht berücksichtigt. Bestehende Verträge, die vor Einführung der Unisex-Tarife abgeschlossen wurden, sind von dieser Regelung ausgenommen und behalten ihren “Bisex”-Status.
Diese Verträge haben Bestandsschutz. Kunden haben jedoch die Option, ihre bestehenden Bisex-Verträge auf Wunsch in Unisex-Verträge umzuwandeln. Dieser Schritt sollte jedoch gut überlegt sein, da er nicht in jedem Fall finanziell vorteilhaft ist und eine Rückkehr in den Bisex-Tarif nach erfolgter Umstellung nicht mehr möglich ist.
PKV Antrag – Zulassungsvoraussetzungen für die Private Krankenversicherung
Der Antrag stellt die Grundvoraussetzung für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV) dar, wobei das individuelle Risiko des Antragstellers berücksichtigt wird, ähnlich wie bei anderen Versicherungstypen.
Bei Vorliegen bestimmter Krankheitsrisiken oder bereits existierenden Erkrankungen kann zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns in der PKV ein Risikozuschlag erhoben oder bestimmte Leistungen können ausgeschlossen werden. Dieser Leistungsausschluss wird auch als Ausschlussklausel bezeichnet.
Eine Ausnahme bildet hierbei der Basistarif in der PKV. Für diesen besteht ein gesetzlicher Aufnahmeanspruch, das heißt, der Antragsteller darf nicht abgelehnt werden, unabhängig von seinem Gesundheitszustand. Dieser Tarif garantiert eine Grundversorgung, die der Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung ähnlich ist.
Bei einer schlechten finanziellen Bonität des Antragstellers, beispielsweise aufgrund eines negativen Schufa-Eintrags, kann die Versicherungsgesellschaft den Antrag auf eine Private Krankenversicherung allerdings ablehnen. In diesem Fall wird empfohlen, die finanzielle Situation zu klären und zu verbessern, bevor ein erneuter Antrag gestellt wird.
Private Krankenversicherung – Vollversicherung oder Zusatzversicherung
Abhängig von den individuellen Bedürfnissen und der aktuellen Versicherungssituation der Personen, können Pflichtversicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zwischen einer Vollkosten-Krankenversicherung und ergänzenden Kranken-Zusatzversicherungen wählen.
Die Vollkosten- oder Vollversicherung bietet umfassenden Schutz und ist eine Alternative zur GKV, wobei sie meist einen erweiterten Leistungsumfang gegenüber der gesetzlichen Variante aufweist.
Für diejenigen, die in der GKV versichert sind und ihren Schutz gezielt erweitern möchten, stehen private Kranken-Zusatzversicherungen zur Verfügung. Diese dienen dazu, Lücken im Leistungskatalog der GKV zu schließen und den Versicherungsschutz individuell zu optimieren.
Beispiele für solche Zusatzversicherungen sind:
- Zahnzusatzversicherung: Übernimmt Kosten, die über die Standardleistungen der GKV hinausgehen, beispielsweise für hochwertigen Zahnersatz oder professionelle Zahnreinigung.
- Pflegezusatzversicherung: Bietet finanzielle Unterstützung im Pflegefall, um die durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht gedeckten Kosten abzusichern.
- Auslandsreiseversicherung: Gewährt Versicherungsschutz bei Krankheiten oder Unfällen, die während eines Auslandsaufenthalts auftreten.
- Stationäre Krankenzusatzversicherung (Krankenhausversicherung): Deckt zusätzliche Kosten ab, die bei einem Krankenhausaufenthalt anfallen, wie etwa die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt.
Für Versicherte, die eventuell zu einem späteren Zeitpunkt in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchten, gibt es zudem sogenannte Optionstarife. Diese ermöglichen einen späteren Eintritt in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Private Krankenversicherung Beratung und Angebote
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PKV Beratung
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Ein zentraler Punkt unserer Dienstleistung ist die Unabhängigkeit von Versicherungsgesellschaften, wodurch wir frei von unternehmensspezifischen Interessen agieren können. Dies ermöglicht es uns, Ihnen die optimalen PKV-Angebote zu präsentieren, die am besten zu Ihren individuellen Bedürfnissen passen.
Wenn gewünscht, diskutieren wir gerne mit Ihnen, ob in Ihrer spezifischen Situation eine Private Krankenversicherung oder eine Kombination aus Gesetzlicher Krankenversicherung und privater Zusatzversicherung die vorteilhaftere Option darstellt.
Vorteile der PKV
Eine private Krankenversicherung (PKV) bietet in der Regel einen weitreichenden Schutz im Krankheitsfall, der häufig über die Standardleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgeht.
Als Privatpatient profitieren Sie von einer umfassenden Kostendeckung für diverse Gesundheitsdienstleistungen, die infolge von Krankheit, Unfall oder präventiven sowie diagnostischen Maßnahmen anfallen. Dies umfasst nicht nur Leistungen, die im direkten Krankheitsfall erforderlich sind, sondern auch Angebote im Rahmen der ärztlichen Vorsorge und zahnmedizinischen Prophylaxe.
PKV Tipp: Nicht nur PKV Beiträge, sondern vor allem PKV Leistungen beachten
Ein wesentlicher Hinweis für die Auswahl Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) ist, dass Sie nicht allein die Beitragshöhen in den Blick nehmen sollten, sondern insbesondere auch die Leistungsunterschiede, die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegt sind. In den AVB können nämlich oft Unterschiede oder Einschränkungen in den Leistungen verborgen sein, die möglicherweise als Schwächen bestimmter PKV-Tarife identifiziert werden können. Daher empfehlen auch Verbraucherschützer, bei der Auswahl Unterstützung durch unabhängige Versicherungsexperten in Anspruch zu nehmen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach der optimalen Privaten Krankenversicherung und hoffen, dass unsere Informationsseite Ihnen hilfreiche Unterstützung in diesem Prozess bietet.
Rechner zur Bestimmung, ob Ihr Kind in der GKV oder in der PKV versichert werden kann
Wie Ihr/e Kind/er krankenversichert werden kann / können, hängt von Ihrer familiären und finanziellen Situation ab.
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