Studenten Krankenversicherung 2026 | PKV für Studenten
Private Krankenversicherung für Studenten – Krankenversicherung Kosten & Tarife
Studenten können sich in den ersten 3 Monaten des Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und haben dadurch die Möglichkeit, sich – unabhängig vom Einkommen – in der privaten Krankenversicherung zu versichern.
Der Vorteil dabei ist, dass ein Student in jungen Jahren einen günstigen Beitrag zahlt und alle Vorteile einer hochwertigen privaten Krankenversicherung genießt. Versäumt es der Student, in den ersten 3 Monaten des Studium einen Befreiungsantrag zu stellen, so ist er gesetzlich pflicht-krankenversichert und hat in den nächsten Jahren keine Möglichkeit mehr, in die PKV zu wechseln.
Vorsorgetarif – Tarif zur Beitragsentlastung im Alter
Mit Abschluss des 14. Semesters oder spätestens ab dem 30. Lebensjahr endet die gesetzliche Versicherungspflicht für Studenten (die studentische Eigenversicherung). Danach sind Studenten nur in Ausnahmefällen (z.B. zweiter Bildungsweg, Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen) weiter versicherungspflichtig. Ab dem 30. Lebensjahr kann sich ein Student freiwillig in der GKV weiterversichern und hat dann den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte zu entrichten, der inklusive Pflegeversicherung im Jahr 2026 bei ca. 230,- EUR bis 250,- EUR liegt (sofern keine höheren Einkünfte erzielt werden). BAföG-Empfänger erhalten auf Antrag sowohl für die GKV als auch für die PKV einen entsprechenden Zuschuss.
Beitragsfreie Krankenversicherung für Studenten
Studenten können sich bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei über ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern (Familienversicherung), sofern ihr eigenes Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze (2026: 556,- EUR monatlich) nicht regelmäßig überschreitet. Wurde zwischen Abitur und dem Beginn des Studium ein freiwilliger Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst geleistet, verschiebt sich die Altersgrenze von 25 Jahren um die entsprechende Dauer nach hinten. Spätestens dann jedoch endet die beitragsfreie Familienversicherung.
Dann beginnt die studentische gesetzliche Krankenversicherung. Diese kostet bei den Krankenkassen im Jahr 2026 inklusive Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung im Schnitt zwischen 135 und 145 Euro im Monat und gilt in der Regel bis zum 30. Geburtstag.
BAfög-Empfänger erhalten für die Krankenversicherung einen Zuschuss, der zur Zeit bei insgesamt ca. 122,- EUR liegt (94,- EUR für die Krankenversicherung und 28,- EUR für die Pflegeversicherung).
Frist für den Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die PKV
Alternativ zur studentischen gesetzlichen Krankenversicherung hat ein Student binnen 3 Monaten nach dem Auslaufen der beitragsfreien Familienversicherung die Möglichkeit, sich von der gesetzlichen studentischen Versicherungspflicht befreien zu lassen und in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten, ist die private Krankenversicherung oft bis zum 34. Lebensjahr zu speziellen Ausbildungstarifen (unabhängig von der Anzahl der Fachsemester) möglich.
Studenten in der Beihilfe Krankenversicherung
Ist ein Student über die Beihilfeberechtigung der Eltern privat krankenversichert, so ist es möglich, nach der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht bis zum Abschluss der Erstausbildung (maximal bis zum 25. Lebensjahr, in Ausnahmen länger) über die Eltern versichert zu sein.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Beihilfeberechtigung in der Regel an den Kindergeldanspruch gekoppelt ist. Eine Einkommensgrenze für das Kindergeld gibt es bei der Erstausbildung seit 2012 nicht mehr, jedoch kann eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Stunden pro Woche (außerhalb von Minijobs) den Anspruch gefährden.
Studenten in der Krankenversicherung – Verdienstmöglichkeiten
Für Studenten, die neben dem Studium arbeiten, gilt das sogenannte Werkstudentenprivileg. Wer während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, bleibt in der Krankenversicherung als Student versichert und muss keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung entrichten.
Sobald der Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze (2026: 556,- EUR im Monat) überschreitet, entfällt jedoch der Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung, und der Student muss sich selbst studentisch (GKV oder PKV) versichern.
In der Rentenversicherung besteht bei einem Verdienst über der Minijob-Grenze grundsätzlich Versicherungspflicht. Während eines Ferienjobs (kurzfristige Beschäftigung) besteht für eine Dauer von maximal 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen pro Kalenderjahr Versicherungsfreiheit in der Kranken- und Pflegeversicherung, unabhängig von der Höhe des Verdienstes.
Arbeitet ein Student im Laufe eines Jahres in mehr als 26 Arbeitswochen mehr als 20 Stunden pro Woche (auch nachts oder am Wochenende), gilt er versicherungsrechtlich als Arbeitnehmer und nicht mehr als ordentlicher Student. Die volle Sozialversicherungspflicht setzt dann ein.
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