Wo wird das Kind krankenversichert? Rechner 2024

Kinder können entweder in der GKV oder PKV versichert werden

Kind Krankenversicherung
Kind Krankenversicherung – Wie wird das Kind krankenversichert? In der PKV oder in der GKV?

Die Entscheidung, ob ein Kind in der gesetzlichen (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV) versichert wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann eine komplexe Frage für viele Eltern darstellen.

Zunächst ist es wichtig zu prüfen, ob eine beitragsfreie Mitversicherung des Kindes in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist. Dies hängt von verschiedenen Kriterien ab, wie zum Beispiel dem Einkommen und dem Versicherungsstatus der Eltern.

Falls eine Mitversicherung in der GKV nicht möglich ist, könnte eine Versicherung in der PKV erforderlich werden. Hierbei spielen Faktoren wie der Berufsstatus der Eltern (z.B. Beamte) oder das Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen eine Rolle.

In einigen Fällen haben Eltern auch die Möglichkeit, zwischen der GKV und PKV zu wählen. Diese Wahlmöglichkeit ist jedoch abhängig von der spezifischen Situation der Familie und den Versicherungsbedingungen.

Es empfiehlt sich, diese Entscheidung sorgfältig zu überdenken und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die beste Absicherung für das Kind zu gewährleisten.

Tool zum Prüfen der Krankenversicherung für Ihr Kind

kind

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass es von Ihrer familiären und finanziellen Situation abhängt, ob Ihr Kind beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden kann oder beitragspflichtig in der PKV versichert werden muss.

Die erste Frage ist: Sind Sie verheiratet?

Ok, Sie sind also nicht verheiratet. In dem Fall haben Sie die freie Wahl:

  • Sie können Ihr Kind entweder beitragsfrei in der Familienversicherung der GKV versichern

oder

  • Sie können es alternativ in der PKV versichern, allerdings nicht beitragsfrei. Denn in der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung

Übrigens: Sie können grundsätzlich frei entscheiden, ob Sie Kinder bei der Mutter oder beim Vater versichern. Häufig wird irrtümlich angenommen, Kinder müssten immer bei der Mutter versichert werden. Das ist nicht korrekt.

Ok, Sie sind also verheiratet.
Die nächste Frage ist: Wie hoch ist das Jahreseinkommen des Elternteils, der in der PKV versichert ist?

*Die JAEG ist die “Jahresarbeitsentgeltgrenze” und liegt aktuell in 2024 bei einem Jahreseinkommen von 69.300 EUR.

Ok, Sie sind also verheiratet und derjenige von Ihnen, der in der PKV versichert ist, verdient unterhalb der JAEG. Dies ist häufig bei Selbstständigen / Freiberuflern oder Beamten der Fall.

In dieser Situation haben Sie die freie Wahl:

  • Sie können Ihr Kind entweder beitragsfrei in der GKV versichern

oder

  • Sie können es alternativ in der PKV versichern, allerdings nicht beitragsfrei. Denn in der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung.

Übrigens: Sie können grundsätzlich frei entscheiden, ob Sie Kinder bei der Mutter oder beim Vater versichern. Häufig wird irrtümlich angenommen, Kinder müssten immer bei der Mutter versichert werden. Das ist nicht korrekt.

Ok, Sie sind also verheiratet und derjenige von Ihnen, der in der PKV versichert ist, verdient oberhalb der JAEG, hat also ein Jahreseinkommen, das über der aktuellen JAEG (2024) liegt. 
Nun zur letzten Frage: Ist das Einkommen des Elternteils, der in der PKV versichert ist, höher als das des Elternteils der in der GKV versichert ist?

Ok, Sie sind also verheiratet und derjenige von Ihnen, der in der PKV versichert ist, verdient oberhalb der JAEG. Zudem ist das Einkommen des PKV-Versicherten niedriger als das des GKV-Versicherten. 

In dem Fall haben Sie die freie Wahl:

  • Sie können Ihr Kind entweder beitragsfrei in der Familienversicherung der GKV versichern

oder

  • Sie können es alternativ in der PKV versichern, allerdings nicht beitragsfrei. Denn in der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung.

Übrigens: Sie können grundsätzlich frei entscheiden, ob Sie Kinder bei der Mutter oder beim Vater versichern. Häufig wird irrtümlich angenommen, Kinder müssten immer bei der Mutter versichert werden. Das ist nicht korrekt.

Ok, Sie sind also verheiratet und derjenige von Ihnen, der in der PKV versichert ist, verdient oberhalb der JAEG. Zudem ist das Einkommen des PKV-Versicherten höher als das des GKV-Versicherten. 

In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung der GKV.

  • Sie können Ihr Kind entweder in der PKV versichern

oder

  • Sie können es beitragspflichtig in der GKV versichern (dies ist allerdings aufgrund des hohen GKV-Beitrags in den meisten Fällen nicht sinnvoll)

Übrigens: Sie können grundsätzlich frei entscheiden, ob Sie Kinder bei der Mutter oder beim Vater versichern. Häufig wird irrtümlich angenommen, Kinder müssten immer bei der Mutter versichert werden. Das ist nicht korrekt.

Geschafft!

Wir hoffen, wir konnten Ihnen dabei helfen, herauszufinden, wie Sie Ihr Kind versichern können.

Wenn Sie ein Angebot für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung möchten, können Sie dies gerne bei uns anfordern. Sie erhalten zeitnah per Email ein Angebot als PDF zugeschickt. Natürlich kostenfrei und unverbindlich.

Sollten Sie noch Fragen haben und eine telefonische oder persönliche Beratung bevorzugen, notieren Sie das einfach bei Ihrer Anfrage.

Wissenswertes zur Kinder-Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung (PKV) muss jedes Familienmitglied, ob Ehepartner oder Kind, eine eigenständige Versicherung haben. Dies führt zwar zu separaten Versicherungskosten für jede Person, bietet aber im Gegenzug umfassendere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Ein weiterer Vorteil der PKV ist die Möglichkeit, schneller Facharzttermine zu erhalten, was besonders für berufstätige Eltern mit begrenztem Zeitfenster für Arztbesuche ihrer Kinder von Bedeutung sein kann.

Was ist der sog. Kontrahierungszwang der PKV?

Private Krankenversicherung Antrag
Private Krankenversicherung Antrag

Der Kontrahierungszwang in der PKV verpflichtet den Versicherer des Elternteils, das Kind aufzunehmen, sofern der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt wird. Ein großer Vorteil dabei ist, dass keine Gesundheitsprüfung und keine Risikozuschläge anfallen, auch wenn das Kind mit angeborenen Krankheiten zur Welt kommt. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil bereits mindestens drei Monate bei dem Versicherer versichert ist. Allerdings muss das Kind in einem Tarif versichert werden, der nicht leistungsstärker ist als der des versicherten Elternteils.

Außerdem darf für das Kind kein leistungsstärker Tarif gewählt werden, als derjenige des versicherten Elternteils.

Private Krankenversicherung: Antrag für höherwertige Tarife

Es ist jedoch möglich, für das Kind einen höherwertigen Tarif zu wählen, allerdings erfordert dies einen regulären Antrag. In diesem Fall kann der Versicherer bei gesundheitlichen Problemen des Kindes einen Zuschlag verlangen. Es gilt also: Die Befreiung von Gesundheitsfragen und Zuschlägen ist nur dann gegeben, wenn das Kind im gleichen oder einem niedrigeren PKV-Tarif wie der des Elternteils versichert wird.

 

Diese Seite bewerten?

Durchschnittliche Bewertung 4.3 / 5. Anzahl Bewertungen: 56

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.