Wo wird das Kind krankenversichert? Privat oder gesetzlich? Rechner 2026
Kurz zusammengefasst: Krankenversicherung für Kinder
- In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht für alle Einwohner.
- Ein Kind kann entweder gesetzlich oder privat versichert werden, abhängig vom Versicherungsstatus der Eltern.
- Eine Gesundheitsuntersuchung für die private Krankenversicherung (PKV) kann umgangen werden, indem das Kind innerhalb von zwei Monaten nach Geburt bei der PKV angemeldet wird.
- Der Arbeitgeber übernimmt in der Regel die Hälfte der Kosten für die Krankenversicherung, allerdings gibt es bei der PKV eine Obergrenze.
- Selbstständige und Freiberufler erhalten keinen Zuschuss und müssen die vollen PKV oder GKV Kosten selbst tragen.
- Nach einer Scheidung ist der unterhaltspflichtige und höher verdienende Partner für die Beitragszahlung der PKV des Kindes verantwortlich.
- Kinder und Jugendliche bleiben in der Regel bis zum Ende ihrer schulischen Ausbildung oder ihres Studiums in der PKV.
- Bei Berufseinstieg und einem Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze muss das Kind in der Regel in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Wo werden Kinder am besten krankenversichert? In der GKV oder in der PKV?
In Deutschland ist eine Krankenversicherung für jeden Einwohner, unabhängig vom Alter, obligatorisch. Man hat dabei die Wahl zwischen der gesetzlichen (GKV) oder der privaten Krankenversicherung (PKV). In bestimmten Situationen kann es sogar erforderlich sein, ein Kind privat zu versichern. In diesem Beitrag erhalten Sie Informationen über die Aspekte der privaten Krankenversicherung für Kinder und unter welchen Umständen eine private Versicherung für Ihr Kind zwingend erforderlich ist.
Tabelle zur Kinderversicherung – Gesetzlich oder privat?
Die Art der Versicherung der Eltern beeinflusst die Versicherungswahl für das Kind Ob Ihr Kind gesetzlich oder privat versichert wird, hängt nicht ausschließlich von Ihrer persönlichen Entscheidung ab. Der Versicherungsstatus der Eltern (oder des anderen Elternteils) ist oft der entscheidende Faktor. Hierzu haben wir eine Übersichtstabelle erstellt.
| Elternteil mit höherem Gehalt | Elternteil mit niedrigerem Gehalt | Verheiratet | Mögliche Krankenversicherung für das Kind |
|---|---|---|---|
| PKV | GKV | Nein | PKV oder Familienversicherung |
| GKV | PKV | Nein | PKV oder Familienversicherung |
| PKV | PKV | Nein | Nur PKV möglich |
| GKV | GKV | Nein | PKV oder Familienversicherung |
| PKV | GKV | Ja | PKV oder freiwillige GKV (keine Familienversicherung möglich, wenn PKV-Elternteil über JAEG verdient) |
| GKV | PKV | Ja | PKV oder Familienversicherung |
Die private Krankenversicherung bietet keinen kostenlosen Familientarif. Daher müssen Sie Ihr Kind in einem individuellen Tarif mit separatem Beitrag versichern. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit einer kostenfreien Familienversicherung, vorausgesetzt mindestens ein Elternteil ist gesetzlich versichert und die Einkommensgrenzen werden eingehalten.
Gesundheitliche Untersuchung bei Kindern
Eine Gesundheitsuntersuchung beinhaltet unter anderem Fragen zum Gesundheitszustand und zu potenziellen Vorerkrankungen. Zudem besteht in der Regel eine Wartefrist von drei Monaten, bevor Anspruch auf Leistungen besteht – auch für Kinder.
Falls Ihr Kind eine Behinderung oder eine Krankheit hat, könnte die PKV die Aufnahme ablehnen oder höhere Beiträge fordern. Sie können eine Gesundheitsuntersuchung nur umgehen, indem Sie Ihr Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei Ihrer privaten Krankenversicherung anmelden (Kindnachversicherung). Während dieser Frist besteht ein Annahmezwang ohne Gesundheitsprüfung, sofern ein Elternteil bereits dort versichert ist.
Ihr Kind kann danach die Leistungsoptionen Ihres Tarifs übernehmen oder Sie können bessere Leistungen hinzufügen (beispielsweise für eine Brille oder eine Zahnspange). Dies könnte jedoch dazu führen, dass der Vertrag teurer wird oder die PKV einen Risikozuschlag für die Mehrleistungen erhebt.
Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung bei Kindern
Arbeitgeber übernehmen im Normalfall die Hälfte der Krankenversicherungskosten ihrer Angestellten. Bei der PKV besteht allerdings eine Obergrenze, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Im Jahr 2026 beträgt dieser maximale Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung ca. 481,00 Euro pro Monat (abhängig vom durchschnittlichen Zusatzbeitrag). Kosten, die darüber hinausgehen, müssen vom Angestellten selbst getragen werden. Die Entscheidung, ob der Zuschuss für die eigene Krankenversicherung oder die des Kindes verwendet wird, bleibt Ihnen überlassen, solange der Gesamtzuschuss den Höchstsatz nicht überschreitet.
Eine Ausnahme besteht für Beamte. Diese erhalten staatliche Unterstützung in Form einer Beihilfe von in der Regel 80 Prozent für die private Krankenversicherung ihres Kindes. Dies reduziert die zusätzlichen Kosten für eine Restkostenversicherung erheblich.
Wenn Sie freiberuflich oder selbstständig arbeiten, erhalten Sie keinen Zuschuss und müssen die vollen Kosten für die PKV oder GKV selbst tragen.
Häufig gestellte Fragen zur privaten Krankenversicherung für Kinder
Wer muss nach einer Scheidung die PKV-Beiträge für das Kind bezahlen?
Nach einer Scheidung ist in der Regel der Partner, der unterhaltspflichtig ist und mehr verdient, für die Bezahlung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung des Kindes im Rahmen des Mehrbedarfs verantwortlich. Ein Wechsel des Kindes von der PKV in die GKV ist für Angestellte oft nur dann möglich, wenn das Einkommen des versicherungspflichtigen Elternteils dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 74.700 Euro (Stand 2026) sinkt.
Gibt es spezielle Tarife für Kinder?
Ja, es gibt spezielle Kindertarife, die in der Regel zwischen 100 und 150 Euro pro Monat liegen. Da in diesen Tarifen bis zum 21. Lebensjahr normalerweise keine Altersrückstellungen gebildet werden, sind sie deutlich günstiger als Tarife für Erwachsene.
Wie lange sind Kinder in der PKV?
In der Regel bleiben Kinder und Jugendliche bis zum Ende ihrer schulischen Ausbildung in der privaten Krankenversicherung. Auch während des Studiums kann Ihr Kind privat versichert bleiben. Sobald es jedoch berufstätig wird, ein Angestelltenverhältnis aufnimmt und unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient, tritt in der Regel Versicherungspflicht in der GKV ein.
Kinder können entweder in der GKV oder PKV versichert werden

Die Entscheidung, ob ein Kind in der gesetzlichen (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV) versichert wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann eine komplexe Frage für viele Eltern darstellen.
Zunächst ist es wichtig zu prüfen, ob eine beitragsfreie Mitversicherung des Kindes in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist. Dies hängt von verschiedenen Kriterien ab, wie zum Beispiel dem Einkommen und dem Versicherungsstatus der Eltern.
Falls eine Mitversicherung in der GKV nicht möglich ist, könnte eine Versicherung in der PKV erforderlich werden. Hierbei spielen Faktoren wie der Berufsstatus der Eltern (z.B. Beamte) oder das Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen eine Rolle.
In einigen Fällen haben Eltern auch die Möglichkeit, zwischen der GKV und PKV zu wählen. Diese Wahlmöglichkeit ist jedoch abhängig von der spezifischen Situation der Familie und den Versicherungsbedingungen.
Es empfiehlt sich, diese Entscheidung sorgfältig zu überdenken und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die beste Absicherung für das Kind zu gewährleisten.
Tool zum Prüfen der Krankenversicherung für Ihr Kind
Wissenswertes zur Kinder-Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung (PKV) muss jedes Familienmitglied, ob Ehepartner oder Kind, eine eigenständige Versicherung haben. Dies führt zwar zu separaten Versicherungskosten für jede Person, bietet aber im Gegenzug umfassendere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Ein weiterer Vorteil der PKV ist die Möglichkeit, schneller Facharzttermine zu erhalten, was besonders für berufstätige Eltern mit begrenztem Zeitfenster für Arztbesuche ihrer Kinder von Bedeutung sein kann.
Was ist der sog. Kontrahierungszwang der PKV?

Der Kontrahierungszwang in der PKV verpflichtet den Versicherer des Elternteils, das Kind aufzunehmen, sofern der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt wird. Ein großer Vorteil dabei ist, dass keine Gesundheitsprüfung und keine Risikozuschläge anfallen, auch wenn das Kind mit angeborenen Krankheiten zur Welt kommt. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil bereits mindestens drei Monate bei dem Versicherer versichert ist. Allerdings muss das Kind in einem Tarif versichert werden, der nicht leistungsstärker ist als der des versicherten Elternteils.
Außerdem darf für das Kind kein leistungsstärker Tarif gewählt werden, als derjenige des versicherten Elternteils.
Private Krankenversicherung: Antrag für höherwertige Tarife
Es ist jedoch möglich, für das Kind einen höherwertigen Tarif zu wählen, allerdings erfordert dies einen regulären Antrag. In diesem Fall kann der Versicherer bei gesundheitlichen Problemen des Kindes einen Zuschlag verlangen. Es gilt also: Die Befreiung von Gesundheitsfragen und Zuschlägen ist nur dann gegeben, wenn das Kind im gleichen oder einem niedrigeren PKV-Tarif wie der des Elternteils versichert wird.
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