Wo wird das Kind krankenversichert? Rechner 2025
Kinder können entweder in der GKV oder PKV versichert werden

Die Entscheidung, ob ein Kind in der gesetzlichen (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV) versichert wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann eine komplexe Frage für viele Eltern darstellen.
Zunächst ist es wichtig zu prüfen, ob eine beitragsfreie Mitversicherung des Kindes in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist. Dies hängt von verschiedenen Kriterien ab, wie zum Beispiel dem Einkommen und dem Versicherungsstatus der Eltern.
Falls eine Mitversicherung in der GKV nicht möglich ist, könnte eine Versicherung in der PKV erforderlich werden. Hierbei spielen Faktoren wie der Berufsstatus der Eltern (z.B. Beamte) oder das Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen eine Rolle.
In einigen Fällen haben Eltern auch die Möglichkeit, zwischen der GKV und PKV zu wählen. Diese Wahlmöglichkeit ist jedoch abhängig von der spezifischen Situation der Familie und den Versicherungsbedingungen.
Es empfiehlt sich, diese Entscheidung sorgfältig zu überdenken und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die beste Absicherung für das Kind zu gewährleisten.
Tool zum Prüfen der Krankenversicherung für Ihr Kind
Wissenswertes zur Kinder-Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung (PKV) muss jedes Familienmitglied, ob Ehepartner oder Kind, eine eigenständige Versicherung haben. Dies führt zwar zu separaten Versicherungskosten für jede Person, bietet aber im Gegenzug umfassendere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Ein weiterer Vorteil der PKV ist die Möglichkeit, schneller Facharzttermine zu erhalten, was besonders für berufstätige Eltern mit begrenztem Zeitfenster für Arztbesuche ihrer Kinder von Bedeutung sein kann.
Was ist der sog. Kontrahierungszwang der PKV?

Der Kontrahierungszwang in der PKV verpflichtet den Versicherer des Elternteils, das Kind aufzunehmen, sofern der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt wird. Ein großer Vorteil dabei ist, dass keine Gesundheitsprüfung und keine Risikozuschläge anfallen, auch wenn das Kind mit angeborenen Krankheiten zur Welt kommt. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil bereits mindestens drei Monate bei dem Versicherer versichert ist. Allerdings muss das Kind in einem Tarif versichert werden, der nicht leistungsstärker ist als der des versicherten Elternteils.
Außerdem darf für das Kind kein leistungsstärker Tarif gewählt werden, als derjenige des versicherten Elternteils.
Private Krankenversicherung: Antrag für höherwertige Tarife
Es ist jedoch möglich, für das Kind einen höherwertigen Tarif zu wählen, allerdings erfordert dies einen regulären Antrag. In diesem Fall kann der Versicherer bei gesundheitlichen Problemen des Kindes einen Zuschlag verlangen. Es gilt also: Die Befreiung von Gesundheitsfragen und Zuschlägen ist nur dann gegeben, wenn das Kind im gleichen oder einem niedrigeren PKV-Tarif wie der des Elternteils versichert wird.
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