Pflegeversicherung Reform 2023
Reform der Pflegeversicherung ab Juli 2023
Mit der kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Neufassung der Pflegeversicherung steigen ab dem 1. Juli 2023 die Beitragssätze. Der allgemeine Satz klettert um 0,35 Prozentpunkte auf nun 3,4 Prozent, während der Aufschlag für kinderlose Personen um 0,25 auf insgesamt 0,6 Prozent wächst, was einen Gesamtbeitrag von 4,0 Prozent ergibt. Des Weiteren wird es für Eltern ab dem zweiten bis zum fünften Kind eine Beitragserleichterung von 0,15 Beitragssatzpunkten pro Kind geben.
Trotz dieser Änderungen wird jedoch die grundlegende Frage gestellt, ob die Pflege durch diese Maßnahmen ausreichend unterstützt wird. Die Reform scheint das Kernproblem nicht anzugehen. Im Jahr 2020 gab es 31 Senioren pro 100 Erwerbstätige, doch dieses Verhältnis wird sich bis 2040 stark verändern, mit dann 47 Senioren pro 100 Beschäftigte. Damit einhergehend wird auch die Zahl der Pflegebedürftigen weiter ansteigen.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Im Dezember 1999 waren 2,02 Millionen Menschen pflegebedürftig, bis zum Dezember 2009 stieg diese Zahl auf 2,34 Millionen und im Dezember 2021 waren bereits 4,96 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen. Schätzungen des Statistischen Bundesamtes zufolge werden es bis zum Jahr 2040 rund sechs Millionen Pflegebedürftige sein.
Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung fehlt es der Reform an einer langfristigen finanziellen Planung. Es besteht die dringende Notwendigkeit nach neuen Lösungsansätzen und einer tiefgreifenden Reform, denn ansonsten könnte die gesetzliche Pflegeversicherung selbst in naher Zukunft zum Problemfall werden.
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